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21/03 GesmbH-RechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Verweist der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer ausreichend deutlich auf sein Sachvorbringen im gleichzeitig gegen ihn anhängigen Finanzstrafverfahren, so hat sich die Abgabenbehörde auch im Haftungsverfahren mit dem Inhalt des Strafaktes auseinanderzusetzen (Hinweis E 21.9.1981, 0294/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130181.X06Im RIS seit
20.11.2000