Mit Bescheid vom 5. Februar 1992 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der D GesmbH für aushaftende Abgabenschuldigkeiten (Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer für 1988 und 1989, Lohnsteuer 1990 und Umsatzsteuer für Juni 1991 im Gesamtbetrag von 291.871 S) zur Haftung herangezogen und aufgefordert, diesen Betrag zu entrichten. In der dagegen erhobenen Berufung brachte der Beschwerdeführer vor, die D GesmbH sei erheblich überschuldet und er sei als Geschäftsführe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0149 E 29. März 2001 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers, die
Gründe: darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0233 E 28. Mai 2002 RS 1
(hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat. Es hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0207 E 19. Februar 2002 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes begründet es ein haftungsrelevantes Verschulden des Vertreters einer Gesellschaft, wenn der Vertreter eine solche Beschränkung seiner Befugnisse in Kauf nimmt, welche die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung dem Abgabengläubiger gegenüber in Fr... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes vom 17. Jänner 1995 wurde die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der V GmbH für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der GmbH (laut beiliegender Rückstandsaufgliederung) zur Haftung herangezogen und aufgefordert, die entsprechenden Beträge zu entrichten. Der steuerliche Vertreter der Beschwerdeführerin erhob Berufung und brachte vor, dass Anfang Dezember 1994 sämtliche Geschäftsunterlagen, inklusive PC und Buchhaltungsunterlagen vom Landesgericht E... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 23. Dezember 1999 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer als Haftungspflichtigen gemäß § 9 Abs. 1 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der M GmbH im Ausmaß von insgesamt S 209.458,13 (Umsatzsteuer Dezember 1998 bis Februar 1999; Dienstgeberbeitrag 1998 und März 1999, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 1998 und März 1999, Lohnsteuer März 1999 und Säumniszuschläge) in Anspruch. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Haftung im Ausmaß von 75 % d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. November 1996 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der A GmbH gemäß §§ 9, 80 BAO für deren aushaftende Abgabenschuldigkeiten zur Haftung herangezogen und aufgefordert, die entsprechenden Beträge zu entrichten. In der Begründung: wurde ausgeführt, dass auf Grund der am 15. Dezember 1994 erfolgten Eröffnung eines Ausgleichsverfahrens und der am 20. März 1996 erfolgten Eröffnung eines Anschlusskonkurses, aber auch auf Grund der Aussagen des Beschwerdeführers... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Für die Frage des Verschuldens ist es unerheblich, ob der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der vertretenen GmbH rechtzeitig gestellt wurde (Hinweis E VS 22. September 1999, 96/15/0049). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2000150081.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/17/0420 E 20. September 1996 VwSlg 7120 F/1996 RS 2
(hier ohne Klammerausdruck im RS-Text) Stammrechtssatz Wird eine Abgabe nicht entrichtet, weil der Vertretene (im Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgabe) überhaupt keine liquiden Mittel hat, so verletzt der Vertreter dadurch keine abgabenrechtlic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle der Benachteiligung des Abgabengläubigers erstreckt sich die Haftung des Vertreters nur auf jenen Betrag, um den bei gleichmäßiger Behandlung der Verbindlichkeiten die Abgabenbehörde mehr erlangt hätte, als sie infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich bekommen hat. Der Nachweis, welch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0233 E 28. Mai 2002 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat. Es hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuwe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß den §§ 9 und 80 BAO als Haftungspflichtiger für aushaftende Abgabenschulden der S GesmbH im Ausmaß von S 110.088,-- (überwiegend Umsatzsteuerzahllasten und Lohnabgaben) herangezogen. Zur Begründung: führte sie im Wesentlichen - soweit für das Beschwerdeverfahren maßgeblich - aus: Die S GesmbH sei am 24. Februar 1992 gegründet worden, der Beschwerdeführer sei seit 26. April 1994 selbständig vertre... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Ist der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer für die Abgabenangelegenheiten nicht zuständig gewesen, musste ihm eine fehlende Gutschrift auf dem Abgabenkonto (weder die Normverbrauchsabgabe noch die Vorsteuer sind auf das Abgabenkonto überwiesen worden) auch nicht auffallen. Daran ändert nichts, dass er den Antra... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Den Erkenntnissen des VwGH vom 22. April 1998, 98/13/0057, und vom 26. Mai 1998, 97/14/0080, lagen nicht Fälle einer Agendenverteilung zwischen Geschäftsführern zu Grunde, sondern die Betrauung einer nicht geschäftsführenden Person (eines Prokuristen im einen Fall bzw des Vaters der Geschäftsführerin im anderen Fall) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Sind mehrere potentiell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Verletzt der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter seine eigenen Pflichten dadurch grob, dass er trotz Unregelmäßigkeiten des zur... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §156 Abs1;KO §156;VwGG §13 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0049 E VS 22. September 1999 RS 10 Stammrechtssatz Eine rechtskräftige Bestätigung eines Ausgleichs (Zwangsausgleichs) des Prim... mehr lesen...
Im Ergebnis einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer in seinem Bericht u.a. fest, dass das Vorstandsmitglied J. W. für die Jahre 1994 bis 1996 Bezüge in der Höhe von insgesamt 9,900.000 S bezahlt erhalten habe und es seine Aufgabe gewesen sei, das Unternehmen zu leiten und zusätzlich im Betrieb operativ tätig zu sein. Das Finanzamt setzte entsprechend den Prüferfeststellungen mit Bescheid vom 2. April 1998 u.a. den Dienstgeberbeitrag zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die Haftung des (hier mit 87,5 % an der Aktiengesellschaft beteiligten) Vorstandsvorsitzenden n... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der H-GmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 26. November 1997 der Konkurs eröffnet worden ist. Mit Beschluss vom 1. Dezember 1999 ist das Konkursverfahren mangels Deckung der Kosten des Verfahrens gemäß § 166 KO aufgehoben worden. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über die Berufung des Beschwerdeführers vom 23. Juli 1998 entschieden und damit der Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 9 Abs. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Geltendmachung der Haftung setzt die Vorschreibung der Abgabe gegenüber dem Primärschuldner nicht voraus (Hinweis E 25.3.1999, 99/15/0019). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2000140083.X01 Im RIS seit 18.02.2003 mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §224 Abs1;BAO §303;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Es liegt keine dem Gesetz nicht entsprechende Ermessensübung vor, wenn die im Instanzenzug über die Haftung nach § 9 Abs. 1 und § 80 BAO entscheidende Behörde mit ihrer Entscheidung nicht zuwartet, bis die zuständige Behörde über die ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §311 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1 idF 1995/470; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0132 E 19. November 1998 VwSlg 7330 F/1998 RS 3 Stammrechtssatz Das Gesetz (§ 311 Abs 1 BAO und § 27 VwGG) verbietet die Verzögerung bei der Erledigung von Part... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0132 E 19. November 1998 VwSlg 7330 F/1998 RS 2
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Ob die Haftung zu Recht besteht, hat die Beh nach der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung ihres Bescheides zu entscheiden (Hinweis Stoll,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit dem 30. Juni 1989 bis zum 23. Oktober 1997 Geschäftsführer der J. GmbH. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 9. Dezember 1997, 3 Sa 1206/97s, wurde über das Vermögen der J GmbH das Ausgleichsverfahren eröffnet. Mit Schreiben des Magistrats der Stadt Wien vom 14. August 2002 wurde dem Beschwerdeführer vorgehalten, dass ein Abgabenrückstand der J GmbH an Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe für Jänner bis September 1997 bestehe. Mit ei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit dem 22. April 1980 Geschäftsführer der J. GmbH. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 9. Dezember 1997, 3 Sa 1206/97s, wurde über das Vermögen der J GmbH das Ausgleichsverfahren eröffnet. Mit Schreiben des Magistrats der Stadt Wien vom 14. August 2002 wurde dem Beschwerdeführer vorgehalten, dass ein Abgabenrückstand der J GmbH an Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe für 1997 bestehe. Mit einer Eingabe vom 31. August 1998 wurde darauf ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug gemäß §§ 9 und 80 BAO als Haftungspflichtige für aushaftende Abgabenschulden der K-GmbH im Ausmaß von insgesamt 642.698,38 S (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Umsatzsteuer, Säumniszuschlag, Kammerumlage, Stundungszinsen und Körperschaftsteuer mit Fälligkeitstagen zwischen dem 15. Oktober 1997 und dem 16. April 1998) herangezogen. Zur Begründung: wird ausgeführt, die K-GmbH sei im... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Das Tatbestandselement der Uneinbringlichkeit der Abgabe muss in jenem Zeitpunkt vorliegen, in dem der Vertreter zur Haftung herangezogen wird. Für die Überprüfung eines angefochtenen Bescheides durch den Verwaltungsgerichtshof kommt es also darauf an, ob im Zeitpunkt der Erla... mehr lesen...
Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/13/0099 E 16. Oktober 2002 Rechtssatz: Der Haftende erfährt dann eine Einschränkung seiner Haftung, wenn er den Nachweis erbringt, welcher Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger uneinbringlich geworden wäre (Hinweis E 16. Dezember 1999, 96/15/0104). Dabei bedeutet die qualifizierte Mitwirkungspflicht des Geschäftsführers nicht, dass die Behörde von jeglicher Ermittlungspflicht entbunden wäre. Entspricht... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §35 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Nach § 35 Abs 1 Z 2 GmbHG setzt die Einforderung von Einzahlungen auf die Stammeinlagen die Beschlussfassung der Gesellschafter voraus (Hinweis E 7.7.2000, 2000/16/0601). Im Unterbleiben der Einforderung der Stammeinlage liegt daher keine Pflichtverletzung des Geschäftsführers. ... mehr lesen...