Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Klärung der Frage, ob dem Abgabengläubiger ein Konkursteilnahmeanspruch im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hauptschuldners zusteht oder nicht, ist keine Voraussetzung der Inanspruchnahme des Vertreters zur Haftung. ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/17/0044 E 21. Mai 1992 VwSlg 6673 F/1992 RS 9
(hier: vertretungsbefugter Vizepräsident) Stammrechtssatz Der als Obmann zum Vertreter des Vereins Bestellte hat sich bei Übernahme seiner Funktion über seine abgabenrechtlichen Verp... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/17/0042 E 29. Jänner 1993 RS 2 Stammrechtssatz Ungeachtet der grundsätzlichen amtswegigen Ermittlungspflicht der Behörde trifft denjenigen, der eine ihm obliegende Pflicht nicht erfüllt - über die ihn... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist Geschäftsführer der M-GmbH. Über das Vermögen der M-GmbH wurde am 21. September 2000 der Konkurs eröffnet. Am 20. Februar 2001 wurde der Zwangsausgleich bestätigt (Quote: 20%). Der Zwangsausgleich ist mittlerweile erfüllt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 9 Abs. 1 iVm § 80 BAO zur Haftung für Abgabenschulden der M-GmbH... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1988 §78 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0040 E 29. Juni 1999 RS 2 Stammrechtssatz Die Unterlassung der Abfuhr der Lohnsteuer für ausgezahlte Löhne kann im Hinblick auf § 78 Abs 3 EStG 1988 nicht mit dem Hinweis der nicht ausreichenden Mittel als unverschuldete Pflichtverletz... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Vertreter hat darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich war, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gemäß § 9 Abs 1 BAO angenommen werden darf (Hinweis E 25. Jänner 2000, 96/14/0080). Der Geschäftsführer haftet für nicht entrichtete Abga... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war Geschäftsführerin der W-GmbH, über deren Vermögen am 7. August 1992 das Konkursverfahren eröffnet worden ist. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug gemäß § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 80 BAO zur Haftung für Abgabenschulden dieser Gesellschaft im Ausmaß von S 429.789,-- (Umsatzsteuer Jänner bis Mai 1992) herangezogen. In der Bescheidbegründung wird nach Wiedergabe des Verwaltungsgeschehens und der einschlägigen Rechtsvor... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der L GmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 31. Oktober 1996 das Konkursverfahren eröffnet worden ist. Mit Haftungsbescheid vom 18. Juni 1997 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer für aushaftende Abgabenschuldigkeiten dieser GmbH in Höhe von S 1,812.960,-- in Anspruch. Bei den Abgabenschulden handle es sich mit Ausnahme der Umsatzsteuer 1995 und der Körperschaftsteuer 1996 um laufend gemeldete, jedoch nicht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war handelsrechtlicher Geschäftsführer der C-GmbH. Über das Vermögen der C-GmbH wurde am 2. Juni 1999 der Konkurs eröffnet. Mit Haftungsbescheid vom 29. November 1999 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 Abs. 1 BAO zur Haftung für nachstehend genannte Abgabenschulden der C-GmbH herangezogen: Umsatzsteuer 3/99, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für 1998, Straßenbenützungsabgabe und Kraftfahrzeugsteuer 1-12/98. Zur Begründung: wurde darauf v... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht sich auch auf Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind. Eine Privilegierung von Gläubigern kann auch in der Barzahlung neuer Materialien bestehen (Hinweis E 7. September 1990, 89/14/0132). European Case Law... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0115 E 19. November 1998 RS 2 Stammrechtssatz Hatte der Geschäftsführer Gesellschaftsmittel zur Verfügung, die zur Befriedigung sämtlicher Gesellschafterschulden nicht ausreichten, so ist er nur dann haftungsfrei, wenn er im Verwaltungsverfahren nachweist, daß er ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/17/0042 E 29. Jänner 1993 RS 4 Stammrechtssatz Wenn die Behauptung und Konkretisierung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten zur Verfügung gestandenen Mittel zur Erfüllung der vollen Abgabenverbindlichkeiten unterlassen wir... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0115 E 19. November 1998 RS 1 Stammrechtssatz Im Falle der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Gesellschaft ist es Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht Sorge getragen hat, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Es ist Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat. Es hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehl... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/17/0042 E 29. Jänner 1993 RS 3 Stammrechtssatz Gegen die Gleichbehandlungspflicht verstößt ein Geschäftsführer, der Abgabenschulden bei Fälligkeit nicht vollständig entrichtet, dann nicht, wenn die Mittel, die ihm zur Verfügung stehen, nicht für die Entrichtung aller... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Es ist Aufgabe des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür habe Sorge tragen können, dass die GmbH die angefallenen Abgaben entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf. Reichen die Mittel zur Begleichung aller Verbindlichkeiten der Gesellscha... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0041 E 21. Dezember 1999 RS 2 Stammrechtssatz Im Abschluss eines Mantelzessionsvertrages, durch den einerseits die Bank als andrängender Gläubiger begünstigt, andererseits andere andrängende Gläubiger - insb der Bund als Abgabengläub... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0104 E 16. Dezember 1999 RS 4 Stammrechtssatz Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit einer dem Primärschuldner bescheidmäßig vorgeschriebenen Abgabe sind nicht im Haftungsverfahren, sondern durch eine - dem Haftenden durch § 248 BAO ermöglichte - Berufung gegen... mehr lesen...
Die X-GmbH (in der Folge: Primärschuldnerin) betrieb bis November 1997 ein Cafe in Wien XII. Die Beschwerdeführerin war Gesellschafterin der Primärschuldnerin und vom 6. Juni 1995 bis zum 31. Mai 1996 alleinige Geschäftsführerin dieser Gesellschaft. Zuvor waren die Geschäfte seit der Gründung der Primärschuldnerin Ende 1993 von B, einem weiteren Gesellschafter, geführt worden. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 1. Juli 1996 wurde ein am 8. Februar 1996 von der Wiener Gebietsk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der S. Bau-GmbH. Über das Vermögen dieser Gesellschaft wurde mit Gerichtsbeschluss vom 3. Juni 1998 das Konkursverfahren eröffnet und am 11. Mai 2000 mangels kostendeckenden Vermögens aufgehoben. Mit Haftungsbescheid vom 12. Juli 2000 wurde der Beschwerdeführer für näher aufgegliederte Abgabenschuldigkeiten der S. Bau-GmbH im Gesamtausmaß von rd. 1,5 Mio. S als Haftungspflichtiger nach § 9 Abs. 1 BAO in Anspruch genommen. Begründend w... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Reichen die zur Verfügung stehenden Mittel nicht aus, so muss der Vertreter die ihm zur Verfügung stehenden Mittel anteilig für die Begleichung aller fälligen Verbindlichkeiten verwenden. Der Abgabengläubiger darf gegenüber anderen Gläubigern nicht ben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Heranziehung des Geschäftsführers zur Haftung für Abgabenrückstände der Gesellschaft setzt keinen rechtskräftigen Abgabenbescheid voraus (Hinweis E 20.6.2000, 98/15/0084). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2001130127.X04 ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der haftungspflichtige Vertreter kann sich grundsätzlich anderer Personen bei der Erfüllung seiner Pflichten bedienen. Es treffen ihn allerdings hinsichtlich dieser Personen Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu einer Haftung nach § 7 Abs... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;LAO Wr 1962 §90 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen, dass der von der Abgabenbehörde geforderte Liquiditätsnachweis zwar ein geeignetes (Hinweis E 12.4.1994, 93/08/0259), sicher aber nicht das ausschließliche Beweismittel zur Klärung der Frage ist, ob der ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0041 E 21. Dezember 1999 RS 3 Stammrechtssatz Es ist Sache des Vertreters, im Verwaltungsverfahren darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich war, widrigenfalls die Beh annehmen dar... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0236 E 29. Mai 1996 RS 1
(hier nur erster bis dritter Satz) Stammrechtssatz Voraussetzung für die Haftung gem § 9 Abs 1 iVm § 80 Abs 1 BAO sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Ver... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;LAO Wr 1962 §90 Abs1;
Rechtssatz: Der Vertreter hat darzutun, dass er den Abgabengläubiger bei der Verfügung über die vorhandenen Mittel nicht benachteiligt hat (Hinweis E 28.10.1998, 97/14/0160). Diese im Rahmen der Beweiswürdigung eingreifende Regel... mehr lesen...
Mit Rückstandsausweis vom 13. Februar 1997 verpflichtete die mitbeteiligte Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse den Beschwerdeführer als Geschäftsführer der A. - Bau GesmbH gemäß § 25a Abs. 7 BUAG, die ordnungsgemäß vorgeschriebenen, rückständigen und vollstreckbaren Zuschläge zum Lohn gemäß §§ 21 und 21a BUAG samt Nebengebühren in der Höhe von S 297.885,-- (zuzüglich Zinsen) für den Zeitraum Mai 1996 bis Dezember 1996 zu entrichten. Gegen diesen Rückstandsausweis erhob der Besc... mehr lesen...
Mit Rückstandsausweis vom 5. Februar 1996 verpflichtete die mitbeteiligte Bauarbeiter - Urlaubs- und Abfertigungskasse (im Folgenden: Kasse) gemäß den §§ 25 Abs. 3 und 25a Abs. 7 BUAG den Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Ing. F. N. GmbH, ordnungsgemäß vorgeschriebene rückständige und vollstreckbare Zuschläge zum Lohn gemäß den §§ 21 und 21a BUAG samt Nebengebühren in der Höhe von S 2,118.084,-- für den Zeitraum Juli bis Dezember 1995 zu entrichten. Gegen diesen Rückstandsauswe... mehr lesen...