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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Ist der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer für die Abgabenangelegenheiten nicht zuständig gewesen, musste ihm eine fehlende Gutschrift auf dem Abgabenkonto (weder die Normverbrauchsabgabe noch die Vorsteuer sind auf das Abgabenkonto überwiesen worden) auch nicht auffallen. Daran ändert nichts, dass er den Antrag auf Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe selbst gestellt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999140121.X03Im RIS seit
18.03.2003