RS Vwgh 2002/11/25 99/14/0121

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Veröffentlicht am 25.11.2002
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Ist der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer für die Abgabenangelegenheiten nicht zuständig gewesen, musste ihm eine fehlende Gutschrift auf dem Abgabenkonto (weder die Normverbrauchsabgabe noch die Vorsteuer sind auf das Abgabenkonto überwiesen worden) auch nicht auffallen. Daran ändert nichts, dass er den Antrag auf Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe selbst gestellt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140121.X03

Im RIS seit

18.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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