Mit Bescheid vom 9. September 1996 wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der seinen Familiennamen tragenden Gesellschaft m.b.H. als Haftungspflichtiger gemäß § 9 BAO in Verbindung mit § 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der am 29. November 1995 in Konkurs verfallenen Gesellschaft im Gesamtausmaß von S 3,322.975,-- herangezogen, wobei die haftungsgegenständlichen Abgaben in einer Beilage zum Haftungsbescheid nach Abgabenart, Zeitraum und Abgabenbetrag aufg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1988 §78; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/15/0227 E 22. Februar 2001 RS 2 Stammrechtssatz Wird Lohnsteuer nicht einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der GmbH von einer schuldhaft... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0187 E 18. Dezember 2001 RS 1 Stammrechtssatz Der Vertreter hat darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich war, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gemäß § 9 Abs 1 BAO angenommen werden darf (Hinweis E 25. Jänn... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. Oktober 1994 nahm das Finanzamt für Körperschaften in Wien den Beschwerdeführer als Haftungspflichtigen gemäß § 9 Abs. 1 und § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der W. GmbH in Wien im Ausmaß von S 1,472.669,-- in Anspruch; die betroffenen Abgabenschuldigkeiten der W. GmbH wurden in der Begründung: des Haftungsbescheides aufgelistet und betrafen Umsatzsteuer für die Jahre 1990 bis 1992 sowie Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für F... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren jeweils Geschäftsführer der Komplementär GmbH einer KG. Mit Haftungsbescheiden wurden die Beschwerdeführer gemäß den §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten (im Wesentlichen Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Februar und März 1996) der GmbH herangezogen. In den dagegen von beiden Beschwerdeführern erhobenen, im Wesentlichen gleich lautenden Berufungen wurde ... mehr lesen...
Im Gefolge einer bei der FB GesmbH durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte die Prüferin u.a. fest, dass HB ihr Einzelunternehmen zum 31. Dezember 1987 in die zur Fortführung des Betriebes (Bronzewarenerzeugung und Ziseleur) gegründete FB GesmbH eingebracht habe. Der Beschwerdeführer sei damals Geschäftsführer und später Alleingesellschafter der FB GesmbH geworden. Im "Besitz" des in die FB GesmbH eingebrachten Einzelunternehmens seien etwa 10.000 Stück Modelle gestanden, we... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/17/0083 E 25. Juni 1996 RS 2 Stammrechtssatz Bei Abgaben, welche der Abgabenschuldner selbst zu berechnen und abzuführen hat, bestimmt sich der Zeitpunkt, ab dem zu beurteilen ist, ob der Geschäftsführer seinen abgabenrechtlichen Pflichten nachkam und ob die Gesellschaft die für die Ab... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0075 E 7. Juni 2001 RS 1
(hier ohne ersten und zweiten Satz) Stammrechtssatz Voraussetzung zur Erfüllung des Tatbestandes des § 7 Abs 1 Wr LAO ist ua eine schuldhafte Pflichtverletzung durch den Vertreter. Zu dessen Pflichten gehört es, für die Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen. Es ist... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0207 E 19. Februar 2002 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs2;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/13/0205
99/13/0206
Rechtssatz: Die belangte Behörde verkennt die Rechtslage, wenn sie davon ausgeht, dass in den Beschwerdefällen eine Besch... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer als alleiniger Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG im Instanzenzug gemäß § 9 Abs. 1 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der KG - im Wesentlichen Umsatzsteuern und Lohnabgaben - zur Haftung herangezogen. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, nach Abwicklung des Konkursverfahrens über das Vermögen der KG und der GmbH stehe die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin fest. Der Beschwerde... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0129 E 27. April 2000 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer GmbH & Co KG, bei welcher die KG durch die Komplementär-GmbH, somit im Ergebnis durch deren Geschäftsführer, vertreten wird, haben diese Geschäftsführer die abgabenrechtlichen Pflichten, die die KG betreffen, zu erfüllen. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Geschäftsführerhaftung nach § 9 Abs. 1 BAO entspricht schadenersatzrechtlichen Grundsätzen (Hinweis E 16. Dezember 1999, 97/15/0051) und stellt keine Strafsanktion dar, in deren Rahmen das bisherige steuerliche Wohlverhalten zu berücksichtigen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/17/0280 E 25. Oktober 1996 RS 4
(hier: Befassung des Steuerberaters mit der Erstellung der
Umsatzsteuervoranmeldungen und der laufenden Buchhaltung; hat der
Geschäftsführer jegliche Kontrollen durch Monate unterlassen, kann
keine Rede davon sein, dass im Beschwerdefall Umstände des
Einzelfalles vorgelegen wären, die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0051 E 16. Dezember 1999 RS 9
(hier nur zweiter Satz; Haftung des Geschäftsführers der
Komplementär-GmbH für die Abgaben der KG) Stammrechtssatz Die Haftung nach § 9 Abs 1 BAO entspricht schadenersatzrechtlichen Grundsätzen (Hinweis E VS 22.9.1999, 96/15/0049). Der Vertreter ein... mehr lesen...
Nachdem über das Vermögen der O GmbH am 17. April 1998 der Konkurs eröffnet worden war, wurde anlässlich einer Kommunalsteuerprüfung festgestellt, dass die Gesellschaft die Urlaubsabfindungen und Urlaubsentschädigungen der Jahre 1994 bis 1997 nicht der Kommunalsteuer unterzogen hatte. Daraus resultierten Abgabennachforderungen im Gesamtbetrag von 63.050 S (zuzüglich Säumniszuschlag von 385 S). Weiters ergab sich auf Grund der vom Masseverwalter am 31. August 1998 eingereichten Steuere... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040;
Rechtssatz: Eine schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten ist anzunehmen, wenn der Vertreter keine
Gründe: darlegen kann, auf Grund derer ihm die Erfüllung seiner Pflichten unmöglich gewesen ist; den Vertreter trifft dabei eine qualifizierte Behau... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0079 E 19. Februar 1997 RS 2
(hier ohne ersten und letzten Satz) Stammrechtssatz Aufgabe des Geschäftsführers ist es, darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, daß die Gesellschaft die angefallenen Ab... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §149;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/17/0083 E 25. Juni 1996 RS 2 Stammrechtssatz Bei Abgaben, welche der Abgabenschuldner selbst zu berechnen und abzuführen hat, bestimmt sich der Zeitpunkt, ab dem zu beurteilen ist, ob der G... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war zu 8,5 % an der u.a. eine Brauerei betreibenden S GmbH beteiligt. Geschäftsführer der S GmbH waren RH und seit 4. April 1995 auch die Beschwerdeführerin. Die S GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer RH und die Beschwerdeführerin, schloss am 11. April 1996 mit KM einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung der Z GmbH & Co OEG. Gegenstand des Unternehmens der OEG war nach Punkt 2.3. des Gesellschaftsvertrages der Betrieb der Gaststätte Z. Nach Punkt 7.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Ein Auswahlverschulden kommt bei der Betrauung einer dritten Person mit Geschäftsführungsaufgaben in Betracht, nicht jedoch bei der Agendenverteilung zwischen Gesellschaftern (wie im Beschwerdefall zwischen den beiden Gesellschaftern der OEG). European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/07 Sonstiges Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81;BAO §9 Abs1;EGG §4 Abs2;
Rechtssatz: Die Behörde meint, dass eine bloß stichprobenweise Überprüfung der Gebarung der OEG zur Entdeckung der Mängel hinsichtlich der Erfüllung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen der OEG hätte führen müssen, und glaubt demnach, eine Pflicht seitens der S G... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 22. Mai 1997 zog das Finanzamt X den Beschwerdeführer als (ehemaligen) Geschäftsführer der F-GmbH gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für diverse Abgabenschulden der Gesellschaft (Umsatzsteuer 1993, Mai 1996 sowie Juli 1996 bis Februar 1997, Körperschaftsteuer 4. Quartal 1996 und 1. Quartal 1997, Dienstgeberbeitrag Mai 1996, Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge samt Zuschlägen 1995 sowie Juni 1996 bis März 1997, Kammerumlage 4. Quartal 1996, diverse Säumniszuschläge, Zwangss... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 24. Jänner 1996 Geschäftsführer der H GmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 26. Mai 1997 der Konkurs eröffnet worden ist. Nach Verteilung des Massevermögens - auf die Konkursgläubiger entfiel eine Quote von 17,37883 % - wurde der Konkurs mit Beschluss vom 22. Juni 1998 aufgehoben. Mit Haftungsbescheid vom 24. März 1999 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer für folgende Abgabenschulden der H GmbH in Anspruch... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdeverfahrens wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Mai 2002, 99/14/0233, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der damals angefochtene Bescheid der belangten Behörde vom 1. Juni 1999 wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben. Begründend führte der Verwaltungsgerichtshof aus, die belangte Behörde habe bei Geltendmachung der Geschäftsführerhaftung gemäß § 9 BAO offenbar in Verkennung der Rechtslage keine konkreten Feststellungen... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 80 BAO zur Haftung für diverse Abgabenschulden der V-GmbH im Ausmaß von 1,628.461,92 S (Umsatzsteuer 1996 - Oktober 1998, Körperschaftsteuer 2. - 4. Quartal 1998, Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag März 1998 - Oktober 1998, Säumniszuschläge 1997 und 1998, Pfändungsgebühren und Barauslagenersätze 1998, Stundungszinsen 1998) herangezogen. Der Bes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §248;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0104 E 16. Dezember 1999 RS 4 Stammrechtssatz Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit einer dem Primärschuldner bescheidmäßig vorgeschriebenen Abgabe sind nicht im Haftungsverfahren, sondern durch eine - dem Haftenden durch § 248 BAO ermöglichte - Berufung gegen den Abga... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;FinStrG §33; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0158 E 22. Februar 2000 RS 3 Stammrechtssatz Während der Tatbestand der Abgabenhinterziehung ein vorsätzliches Handeln erfordert, setzt die Haftung des Geschäftsführers gemäß § 9 BAO eine bestimmte Schuldform nicht voraus (Hinweis E 18.10.1995, 91/13/0037, 0038). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Dass in einem Haftungsbescheid nur die unberichtigt aushaftenden Abgaben und nicht auch die (von der Primärschuldnerin geleisteten) Zahlungen aufscheinen, liegt im Wesen der persönlichen Haftung als Maßnahme der Abgabeneinhebung. Solcherart besteht daher kein frei wählbarer "Beobachtungszeitraum". ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt der Abschluss eines Mantelzessionsvertrages dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Geschäftsführer damit rechnen muss, durch die Zession die liquiden Mittel zur Berichtigung anderer Schulden ... mehr lesen...