Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch MMag. Kammerhofer als Einzelrichter zu der Beschwerde der A GmbH, in ***, ***, gegen den Bescheid der Vollversammlung des Wasserleitungsverbandes der *** vom 17. Dezember 2020, Zl. ***, mit dem über die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Abgabenbescheid des Obmannes des Verbandes vom 09. September 2020, Zahl: ***, betreffend Wasseranschlussgebühr nach dem Gesetz über den Gemeindewasserleitungsverband der *** entschiede... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.01.2022 Norm: BAO §260 Abs1BAO §278 Abs1BAO §288 Abs1VwGG §33 Abs1
Rechtssatz: Wird der Berufung hinsichtlich des erstinstanzlichen Abgabenbescheides vollinhaltlich stattgegeben, ist die Partei durch den angefochtenen Bescheid nicht beschwert und die Beschwerde ist mangels Rechtsschutzinteresse zurückzuweisen. Schlagworte Finanzrecht; Wasseran... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde der A vom 4. November 2019 gegen den Berufungsbescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 7. Oktober 2019, Zl. ***, mit welchem aufgrund einer Berufung gegen einen Abgabenbescheid des Stadtamtes der Stadtgemeinde *** vom 5. September 2016, Aktenzeichen *** betreffend Wasseranschlussabgabe, für das Grundstück ***, Nr. ***, KG ***, eine Ergänz... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.04.2020 Norm: GdwasserleitungsG NÖ 1978 §6GdwasserleitungsG NÖ 1978 §7BAO §288 Abs1
Rechtssatz: Die erstmalige Vorschreibung einer Abgabe fällt in die Zuständigkeit der Abgabenbehörde erster Instanz. […] Die Berufungsbehörde darf nicht erstmals eine Abgabe überhaupt oder eine andere Abgabe an Stelle der festgesetzten Abgabe vorschreiben. Würde die Rechtsmittelbehörde diese... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des A vom 5. Juli 2019 gegen den Bescheid der Vollversammlung des Wasserleitungsverbandes der *** vom 25. Juni 2019, Zahl: ***, betreffend die Aufhebung eines Abgabenbescheides den BESCHLUSS: 1. Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. 2. Gegen diesen Beschluss ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. Rechtsgrundl... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des A, ***, ***, vom 8. Juli 2018 gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 12. Juni 2018, AZ: ***, mit welchem eine Berufung vom 14. Mai 2018 gegen einen Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde *** vom 6. März 2018, AZ: ***, betreffend die Vorschreibung einer Kanalbenützungsgebühr ab 1. Jänner 2015 für die Liege... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: BAO §288 Abs1KanalG NÖ 1977 §14 Abs1 litbKanalG NÖ 1977 §14 Abs1 litcKanalG NÖ 1977 §14 Abs4
Rechtssatz: Der neuerlichen Festsetzung der jährlichen Kanalbenützungsgebühr für dieselbe Liegenschaft steht jedenfalls bei Gleichbleiben der Verhältnisse das Rechtshindernis der entschiedenen Sache entgegen. Schlagworte Finanzrecht; Kana... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: BAO §288 Abs1KanalG NÖ 1977 §14 Abs1 litbKanalG NÖ 1977 §14 Abs1 litcKanalG NÖ 1977 §14 Abs4
Rechtssatz: § 14 Abs 4 NÖ Kanalgesetz 1977 verwehrt es der Abgabenbehörde, bloß aus Anlass einer baurechtlichen Fertigstellung – ohne Änderung der tatsächlichen Verhältnisse – einen neuen Abgabenbescheid zu erlassen. Schlagworte Finanzre... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: BAO §288 Abs1KanalG NÖ 1977 §14 Abs1 litbKanalG NÖ 1977 §14 Abs1 litcKanalG NÖ 1977 §14 Abs4
Rechtssatz: Durch die Abweisung einer Berufung gegen einen Abgabenbescheid durch die Berufungsbehörde hat diese den
Spruch: des erstinstanzlichen Abgabenbescheides [hier: betreffend die Vorschreibung einer Kanalbenützungsgebühr] unverändert übernommen (vgl VwGH 90/13/0... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, vom 31. Jänner 2018, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 18. Dezember 2017, ohne Zahl, mit dem die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Bürgermeisterin der der Marktgemeinde *** vom 6. Juli 2017, EDV Nr. ***, als unzulässig zurückgewie... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.05.2018 Norm: BAO §98 Abs1BAO §212a Abs1BAO §288 Abs1ZustG §9 Abs3
Rechtssatz: Eine (auch die Zustellung von Schriftstücken umfassende) Bevollmächtigung bezieht sich nur auf das jeweilige Verfahren, in dem sich der Bevollmächtigte durch eine schriftliche Vollmacht ausgewiesen hat, nicht jedoch auch auf andere bei der Behörde bereits anhängige oder anfallende Verfahren (vgl... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 28.05.2018 Norm: BAO §98 Abs1BAO §212a Abs1BAO §288 Abs1ZustG §9 Abs3
Rechtssatz: Für wen nach dem - allein maßgebenden - Willen der Behörde das Schriftstück bestimmt ist, wer also "Empfänger" desselben im Sinn des Zustellgesetzes ist, hängt von der Zustellverfügung ab. Schlagworte Finanzrecht; Abgabenbescheid; Einhebung; Aussetzung; Verfahrensre... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 28.05.2018 Norm: BAO §98 Abs1BAO §212a Abs1BAO §288 Abs1ZustG §9 Abs3
Rechtssatz: Ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Behörde von der Bestellung eines Zustellbevollmächtigten Kenntnis erlangt, dürfen Zustellungen nur an diesen erfolgen. Geschieht dies nicht, gilt die Zustellung (erst) in dem Zeitpunkt als bewirkt, in dem das Dokument dem Zustellbevollmächtigten tatsächlich zugekom... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 28.05.2018 Norm: BAO §98 Abs1BAO §212a Abs1BAO §288 Abs1ZustG §9 Abs3
Rechtssatz: Ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 1 BAO) stellt kein Rechtsmittel gegen einen Bescheid dar, sondern handelt es sich dabei um einen gesonderten Antrag. Über diesen Aussetzungsantrag hat nicht die Berufungsbehörde (und auch nicht das Verwaltungsgericht) zu entscheiden, sondern d... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die RichterinHR Dr. Grassinger über die Beschwerde von Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 20. September 2017, GZ: ***, mit welchem der Berufung gegen den Bescheid des Stadtamtes der Stadtgemeinde *** vom 02. März 2016, GZ: ***, teilweise dahingehend Folge gegeben wurde, dass gemäß § 10 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930-7, in Verbindung mi... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.04.2018 Norm: BAO §184 Abs1BAO §208 Abs1 litaBAO §209a Abs1BAO §288 Abs1GdwasserleitungsG NÖ 1978 §10 Abs1GdwasserleitungsG NÖ 1978 §10 Abs2GdwasserleitungsG NÖ 1978 §10 Abs3GdwasserleitungsG NÖ 1978 §10 Abs8
Rechtssatz: Bei der Schätzung handelt es sich um eine Form der Ermittlung des Sachverhaltes; sie kommt zur Anwendung, wenn die Grundlagen für die Abgabenerhebung nic... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 24.04.2018 Norm: BAO §184 Abs1BAO §208 Abs1 litaBAO §209a Abs1BAO §288 Abs1GdwasserleitungsG NÖ 1978 §10 Abs1GdwasserleitungsG NÖ 1978 §10 Abs2GdwasserleitungsG NÖ 1978 §10 Abs3GdwasserleitungsG NÖ 1978 §10 Abs8
Rechtssatz: Die Befugnis (Verpflichtung) zur Schätzung beruht allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit, die Bemessungsgrundlagen zu ermitteln oder z... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde der UP, wohnhaft in ***, ***, vom 8. November 2017 gegen einen Bescheid des Stadtsenates der Stadt Krems an der Donau vom 10. Mai 2017, GZ: MD-STS-19/2017/Mag.W/R, mit welchem über eine Berufung gegen einen Abgabenbescheid des Magistrats der Stadt Krems an der Donau vom 21. April 2016, GZ.: KS-AN-3218/8/17-2016, betreffend die Vorschreibung einer ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde der UP, wohnhaft in ***, ***, vom 8. November 2017 gegen einen Bescheid des Stadtsenates der Stadt Krems an der Donau vom 11. Mai 2017, GZ: MD-STS-20/2017/Mag.W/R, mit welchem einer Berufung gegen zwei Abgabenbescheide des Magistrats der Stadt Krems an der Donau vom 28. April 2016, Kundennummer 67462/1/0/7/1, betreffend die Neufestsetzung der jähr... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des AW vom 6. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Verbandsvorstandes des Gemeindeabwasserverbandes *** vom 11. September 2017, Zl. 729/2017, mit welchem ein „Einspruch gegen die Vorschreibung der Kanalgebühren vom Objekt *** in *** ab 2016“ als unzulässig zurückgewiesen wurde, zu Recht: 1. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. 2. Eine... mehr lesen...