Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
24.04.2018Norm
BAO §184 Abs1Rechtssatz
Die Befugnis (Verpflichtung) zur Schätzung beruht allein auf der objektiven
Voraussetzung der Unmöglichkeit, die Bemessungsgrundlagen zu ermitteln oder zu
berechnen (vgl. VwGH 94/14/0157; 2002/16/0255; 2001/13/0022; 2002/15/0174; 2008/15/0027). Insofern stellt eine Schätzung nur eine ultima ratio dar, soweit
Bemessungsgrundlagen auf anderem Wege nicht (mehr) festgestellt werden können
(VwGH 2002/13/0105).
Schlagworte
Finanzrecht; Wasserbezugsgebühr; Abgabenbescheid; Abgabenerhebung; Schätzung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1.001.2018Zuletzt aktualisiert am
12.06.2018