Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
20.11.2018Norm
BAO §288 Abs1Rechtssatz
Durch die Abweisung einer Berufung gegen einen Abgabenbescheid durch die Berufungsbehörde hat diese den Spruch des erstinstanzlichen Abgabenbescheides [hier: betreffend die Vorschreibung einer Kanalbenützungsgebühr] unverändert übernommen (vgl VwGH 90/13/0282).
Schlagworte
Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Abgabenbescheid; Abgabenfestsetzung; Fertigstellungsanzeige; entschiedene Sache;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.755.001.2018Zuletzt aktualisiert am
09.01.2019