Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
20.11.2018Norm
BAO §288 Abs1Rechtssatz
Der neuerlichen Festsetzung der jährlichen Kanalbenützungsgebühr für dieselbe Liegenschaft steht jedenfalls bei Gleichbleiben der Verhältnisse das Rechtshindernis der entschiedenen Sache entgegen.
Schlagworte
Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Abgabenbescheid; Abgabenfestsetzung; Fertigstellungsanzeige; entschiedene Sache;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.755.001.2018Zuletzt aktualisiert am
09.01.2019