Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0096 E 11. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstücksweise geregelte Verfahren sind nach stRsp des VwGH weder das AVG noch die BAO anzuwenden, es sind mangels besonderer gesetzlicher Regelungen die allgemeine... mehr lesen...
Am 9. Juli 1997 wurde von Beschwerdeführerin im Wege einer Telekopie eine Getränkesteuererklärung für das Jahr 1996 eingereicht. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 15. Juli 1997 wurde wegen der verspäteten Einreichung dieser Erklärung ein Verspätungszuschlag im Ausmaß von 5 % des auf das Jahr 1996 entfallenden Getränkesteuerbetrages von S 2,406.738,58, somit in Höhe von S 120.337,--, vorgeschrieben. In einem Schriftsatz der Beschwerdeführerin vom 29. Juli 1997 wurde ausge... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Wr 1962;MRK Art6;
Rechtssatz: Das Abgabenwesen ist nach herrschender Auffassung nicht unter die im Art 6 MRK angeführten Angelegenheiten zu zählen (Hinweis VfSlg 7612/1975, 8512/1979). Schlagworte Abgabenwesen Abgabenrechtliche Grundsätze European Case Law Identi... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 1. August 1994 (im Magistrat der Stadt Wien eingegangen am 2. August 1994) beantragte die Beschwerdeführerin die Bruchteilsfestsetzung der Anzeigenabgabe für das Medienwerk "B" für den Zeitraum Jänner bis Juni 1988. Mit dem gleichen Schriftsatz wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Festsetzung der Anzeigenabgabe für diesen Zeitraum und der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die (allfällige) Versäumung der Frist zur Ei... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37059 Anzeigenabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §4 Abs3;AnzeigenabgabeG Wr 1983 §7;BAO;B-VG Art11 Abs2;LAO Wr 1962 §154;LAO Wr 1962 §155;LAO Wr 1962 §156;VwRallg;
Rechtssatz: Die BAO ist keine Vorschrift gem Art 11 Abs 2 B-VG, von welcher die Länder bei Erlassu... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers in seiner am 7. März 1996 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde mit Bescheid (des Vorstandes für den Geschäftsbereich I) der Agrarmarkt Austria vom 17. Juli 1995 mit Punkt 2 des Bescheidspruches ein Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung der Mitteilung der Anlieferungs-Referenzmenge abgewiesen und mit Punkt 3 des Bescheidspruches dem Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung des Parteiengehörs in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §243;BAO;MOG 1985 §105 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0088 B 28. Jänner 2000
Rechtssatz: Es steht nichts entgegen, den Verweis auf die BAO in § 105 Abs 1 MOG auch als Verweis auf § 243 BAO betreffend die Möglichkeit der Berufung gegen erstinstanzliche Abgabenbescheide zu verstehen; sachlich ... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 29. Mai 1992 beantragte der Beschwerdeführer als Betreiber von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten und somit Abgabepflichtiger nach den Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde die Befreiung von der Lustbarkeitsabgabe für die Monate Oktober 1991 und November 1991 sowie die Befreiung von der Lustbarkeitssteuer bzw. eine Herabsetzung auf höchstens S 1.000,-- monatlich seit Anfang Dezember 1991. Begründet wurde dieser Antrag zum ei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Stmk 1963;LustbarkeitsabgabeG Stmk;VwRallg;
Rechtssatz: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Abgabenbehörden und den Abgabepflichtigen sind in den Abgabenverfahrensvorschriften, so auch in der Stmk LAO, grundsätzlich ni... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde in Abweisung der Berufung die von der Abgabenbehörde erster Instanz erfolgte Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (1986 S 963.000,--, 1987 S 1,023.750,-- und 1988 S 1,310.875,--) bestätigt. Die aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen resultierten aus der L GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer war. Sie ergaben sich daraus, daß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;FinStrG §75;
Rechtssatz: Eine Versetzung in den "Status eines Beschuldigten" nach dem Finanzstrafgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die im Besteuerungsverfahren selbst geltenden Verfahrensgrundsätze (und die Anwendbarkeit der BAO). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998150022.X01 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den dazu vorgelegten Bescheiden ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Bei der Beschwerdeführerin wurden von dieser nicht erklärte Einnahmen aus einer von ihr ausgeübten Tätigkeit als Prostituierte in den Streitjahren zur Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer veranlagt. Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erfolgte ausgehend von vorgefundenen Aufzeichnungen der Beschwerdeführerin im Schätzungsweg. In den Berufungen vertrat die Beschwerdeführerin den... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;BAO §243;BAO §288; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0097
Rechtssatz: Es ist rechtlich nicht erforderlich, gemäß der jeweils gesonderten Berufungseinbringung des Abgabepflichtigen gegen jeden einzelnen Bescheid auch über jede einzelne Berufung "ges... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 15. Oktober 1992 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde der Erstbeschwerdeführerin und den übrigen Beschwerdeführern als Miteigentümern für den Anbau von Appartmentwohnungen sowie Küchen- und Vorratsräumen an das bestehende Hotelgebäude eine ergänzende Kanalanschlußabgabe in der Höhe von S 55.704,-- vor. Im Spruch: dieses Bescheides wurde die Berechnung folgendermaßen dargelegt: "Durch den gegenständlichen Anbau wurde gegenüber dem bisherigen Zu... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §288;BAO §289;BAO §93 Abs2;B-VG Art119a Abs5;LAO OÖ 1984 §145;LAO OÖ 1984 §210;LAO OÖ 1984 §211;LAO OÖ 1984 §70 Abs2;
Rechtssatz: Die OÖ LAO kennt keine Verfahrensvorschrift, die die Abgabenbehörde zur Anführung der Rechtsgrundlagen im
Spruch: des Bescheides verpflichtet.... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 21. Jänner 1993 veranlagte das Finanzamt den Beschwerdeführer zur Einkommensteuer 1991 und setzte gleichzeitig dem Veranlagungsergebnis entsprechend - gemäß § 45 Abs. 1 EStG 1988 unter Berücksichtigung einer Erhöhung von 9 % - die Einkommensteuer-Vorauszahlungen für 1993 und Folgejahre mit 975.300,-- S fest; mit Bescheid vom 16. Februar 1993 setzte es die Vorauszahlungen gemäß § 45 Abs. 4 dritter Satz EStG 1988 idF BGBl. 253/1993 auf 531.700.-- S herab, weil der bis... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §217;BAO §221a;BAO §288;EStG 1988 §39;EStG 1988 §45;
Rechtssatz: Der Säumniszuschlag kommt dann nicht in Wegfall, wenn Einkommensteuer im Jahresbescheid mit einem niedrigeren Betrag festgesetzt wird als die Einkommensteuer-Vorauszahlung. Ein Anwendungsfall des Wegfalles des Säumniszuschlages nach § 221a Abs 2 BAO ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Zollamtes Wolfurt vom 10. Juni 1994, Zl. 3928/94, wurde gegenüber der (sich seit 19. April 1993 im Ausgleich und seit 18. Juni 1993 im Anschlußkonkurs befindlichen) R GmbH betreffend Zollvergütung gemäß § 45 ZollG 1988 iVm § 2 Abs. 5 AußHFBG 1984 der maßgebliche Zeitraum mit 1. Oktober 1987 bis 30. Juni 1992 festgelegt. Mit Bescheid des genannten Zollamtes vom 14. Juli 1994 wurde dann in Stattgebung eines vom jetzt beschwerdeführenden Masseverwalter am 11. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO;ZollG 1988 §45 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen der BAO gelten auch für die Verfolgung des Anspruches auf Zollvergütung gem § 45 ZollG 1988 (Hinweis E 20.8.1996, 95/16/0255). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160052.X04 Im RIS seit 07.06.2001 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führte den milcherzeugenden Betrieb H in K. Für diesen Betrieb lieferte die Beschwerdeführerin seit 1984 aufgrund einer Neulieferantenerklärung vom 20. August 1984 unter Zugrundelegung einer Einzelrichtmenge von 18.804 kg Milch an der zuständigen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb. Die Abholung der Milch erfolgte von derselben Sammelstelle, von der auch die Milch aus dem Betrieb des Gatten der Beschwerdeführerin abgeholt wurde. Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO;MOG 1985 §101 idF 1994/664;MOG 1985 §105 Abs1 idF 1994/664;
Rechtssatz: Im Verfahren zur bescheidmäßigen Feststellung der Anlieferungs-Referenzmenge gemäß § 9 MilchReferenzmengenZuteilungsV 1995 ist die BAO anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996170399.X02 ... mehr lesen...
Die Anteile an der Erstbeschwerdeführerin, einer GmbH, werden von der Gattin des Zweitbeschwerdeführers gehalten. Der Zweitbeschwerdeführer ist Geschäftsführer der Erstbeschwerdeführerin, er übt die Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses aus. Im Jahr 1993 wurden bei den Beschwerdeführern abgabenbehördliche Prüfungen für den Zeitraum 1989 bis 1991 durchgeführt. Unter Tz. 15 des Berichtes über die Buch- und Betriebsprüfung bei der Erstbeschwerdeführerin ist festgehalten: Gege... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §147;BAO §288;BAO §289;BAO §92;BAO §93; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/15/0209
Rechtssatz: Es fällt nicht in die Kompetenz eines Betriebsprüfers, für die Abgabenbehörde abschließend Rechtsfragen zu beantworten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist eine GmbH, an welcher der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer jeweils zu 50 % beteiligt sind. Der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer haben sich am Unternehmen der Erstbeschwerdeführerin als (atypisch) stille Gesellschafter mit einer Einlage von je 250.000 S beteiligt; in der Vereinbarung über die stille Gesellschaft wurde festgehalten, daß sich die Verteilung von Gewinn und Verlust nach dem Verhältnis des bei der Erstbeschwerdeführerin eingezahlten St... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §243;BAO §260;BAO §85 Abs1;BAO;VwRallg;
Rechtssatz: Da die BAO eine Besprechung der Partei mit dem Sachbearbeiter der Berufungsbehörde nicht vorschreibt, wird mit dem Vorbringen der Partei, auf ihr telefonisches Ersuchen sei eine solche Besprechung abgelehnt worden, keine Verletzung von Verfahrensvorschrift... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. März 1993 schrieb die Dienststelle für Landesabgaben beim Amt der Kärntner Landesregierung dem Beschwerdeführer die Motorbootabgabe für das Jahr 1993 in der Höhe von S 36.000,-- aufgrund der Bestimmungen des Motorbootabgabegesetzes 1992, LGBl. für Kärnten Nr. 10/1993 (im folgenden: Krnt MotorbootAbgG 1992), vor. Der Beschwerdeführer sei laut Zulassungsurkunde vom 23. April 1992 Verfügungsberechtigter eines Motorbootes mit einer Antriebsleistung von 250 kW, welches... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;BAO §276 Abs1;BAO §288;BAO §289;LAO Krnt 1991 §208 Abs1;LAO Krnt 1991 §214;LAO Krnt 1991 §215;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/14 88/17/0152 3
(hier:
Spruch: bringt zum Ausdruck, daß nur die Abgabenhöhe
geändert, die übrigen
Spruch: ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Transportunternehmer, brachte mit Stichtag 1. Jänner 1987 sein Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft ein. Im Zuge dieser Einbringung überführte er das unbewegliche Anlagevermögen (Garage, Tankstelle, Einstellhütte, Grund und Boden) in sein Privatvermögen. Dabei setzte er als Teilwert der entnommenen Wirtschaftsgüter deren Buchwert in Höhe von S 582.101,-- an. Der in der Folge erlassene, seiner Erklärung folgende Einkommensteuerbescheid für das Streitj... mehr lesen...