Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §147;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/15/0209Rechtssatz
Es fällt nicht in die Kompetenz eines Betriebsprüfers, für die Abgabenbehörde abschließend Rechtsfragen zu beantworten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995150208.X05Im RIS seit
03.04.2001