RS Vwgh 1996/10/10 95/15/0208

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Veröffentlicht am 10.10.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §147;
BAO §288;
BAO §289;
BAO §92;
BAO §93;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/15/0209

Rechtssatz

Es fällt nicht in die Kompetenz eines Betriebsprüfers, für die Abgabenbehörde abschließend Rechtsfragen zu beantworten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995150208.X05

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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