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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §59 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/15/0097Rechtssatz
Es ist rechtlich nicht erforderlich, gemäß der jeweils gesonderten Berufungseinbringung des Abgabepflichtigen gegen jeden einzelnen Bescheid auch über jede einzelne Berufung "gesondert" zu entscheiden.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997150096.X01Im RIS seit
03.04.2001