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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §288 Abs1 litd;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/15/0209Rechtssatz
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, in der Begründung eines Bescheides abschließend zum Ausdruck zu bringen, welchen Tatbeständen ein Sachverhalt nicht zu subsumieren war, es sei denn, das Begehren des Abgabepflichtigen ist auf die Rechtsfolge des betreffenden Tatbestandes ausgerichtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995150208.X03Im RIS seit
03.04.2001