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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §288 Abs1 litd;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/14/0131 95/14/0132Rechtssatz
Es liegt eine Verletzung von Verfahrensvorschriften vor, wenn die Bescheidbegründung auf ein den Parteien nicht zugegangenes Schreiben verweist. Diese Verletzung von Verfahrensvorschriften führt im konkreten Fall deshalb nicht zur Bescheidaufhebung, weil der Begründungspflicht mit dem weiteren Teil der Begründung entsprochen worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995140120.X03Im RIS seit
03.04.2001