RS Vwgh 1996/11/26 95/14/0120

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Veröffentlicht am 26.11.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §288 Abs1 litd;
BAO §289;
BAO §93 Abs3 lita;
FinStrG §79 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/14/0131 95/14/0132

Rechtssatz

Es liegt eine Verletzung von Verfahrensvorschriften vor, wenn die Bescheidbegründung auf ein den Parteien nicht zugegangenes Schreiben verweist. Diese Verletzung von Verfahrensvorschriften führt im konkreten Fall deshalb nicht zur Bescheidaufhebung, weil der Begründungspflicht mit dem weiteren Teil der Begründung entsprochen worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995140120.X03

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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