RS VwGH Erkenntnis 1997/01/27 94/17/0345

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Veröffentlicht am 27.01.1997
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Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/17/0346 Rechtssatz

Nach der Krnt LAO 1991 ist die Angabe von konkreten Bestimmungen (der zitierten Rechtsvorschriften) die "für Art, Umfang, Zeitraum und Termin der Vorschreibung herangezogen" werden, kein gesetzliches Erfordernis eines Abgabenbescheides.

Im RIS seit
03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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