RS Vwgh 1996/11/26 92/14/0078

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Veröffentlicht am 26.11.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §288 Abs1 litd;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/02/23 93/15/0246 1

Stammrechtssatz

Die eigenständige Begründung einer Berufungsentscheidung durch die Berufungsbehörde ist zwar die Regel, die Verweisung der Berufungsbehörde auf die von ihr als zutreffend erachtete Begründung der unterinstanzlichen Entscheidung kann aber als ausreichend angesehen werden, sofern dort auf das Berufungsvorbringen eingegangen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992140078.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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