1.1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Liegenschaft in der Stadtgemeinde Purbach. Mit den vorliegenden Säumnisbeschwerden macht der Beschwerdeführer die Verletzung der Entscheidungspflicht der belangten Behörde betreffend seine Berufungen in Angelegenheiten der Vorschreibung von Kanalbenützungsgebühren geltend. Er bringt im Wesentlichen gleich lautend vor dem Verwaltungsgerichtshof vor, der Bürgermeister dieser Stadtgemeinde als Abgabenbehörde erster Instanz habe ihm mit ... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;BAO §273;BAO §278;BAO §289 Abs1;BAO §311 Abs1;B-VG Art132;LAO Bgld 1963 §203 Abs1 lita;LAO Bgld 1963 §208;LAO Bgld 1963 §213 Abs1;LAO Bgld 1963 §232 Abs1;VwGG §27 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw z... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin brachte bei der mitbeteiligten Stadtgemeinde nachstehende Eingaben vom 5. November 1999 ein: "Sehr geehrte Damen und Herren! Sollte die Getränkesteuer vom Europäischen Gerichtshof als EUwidrig erklärt werden, beantrage ich die Rückzahlung der seit 1995 zu Unrecht eingehobenen Getränkesteuer." Mit drei an die Beschwerdeführerin ergangenen Bescheiden vom 2. März 2000 setzte der Bürgermeisters der mitbeteiligten Stadtgemeinde die Getränkeabgabe für die Jahre 1995 b... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §278;BAO §85 Abs2;LAO Stmk 1963 §208;LAO Stmk 1963 §62 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Formgebrechen sind solche Gestaltungen, die gesetzlich normierten Vorschriften widersprechen, wenn diese Vorschriften die formelle Behandlung eines Anbringens sicherstellen oder die Erledigung für die Behörde ... mehr lesen...
Mit einem an die "Betriebsküchen GmbH" (B GmbH) gerichteten Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 1. Dezember 1999 wurde der B GmbH für "den Zeitraum 1995" Kommunalsteuer in Höhe von S 439.034,-- vorgeschrieben und ein Säumniszuschlag von S 3.736,-- auferlegt. Auf Grund der Zustellverfügung "erging" dieser Bescheid u. a. an "die K GmbH, zu Handen der D GmbH". Gegen diesen Bescheid erhob die B AG "namens der B GmbH, nunmehr K GmbH" am 22. Dezember 1999 Berufung. Darauf e... mehr lesen...
Mit "Zahlungsauftrag" des Bürgermeisters der Gemeinde Fuschl am See (im Folgenden: F) vom 25. Jänner 2000 wurde dem Beschwerdeführer neben Grundsteuer B, Abfallgebühren, Wassergebühren, Kanalgebühren und Schneeräumgebühren auch eine besondere Ortstaxe für das Jahr 1999 in der Höhe von S 3.360,-- vorgeschrieben. Der Zahlungsauftrag ist auf seiner Vorderseite nicht als Bescheid bezeichnet. Er trägt auf seiner Rückseite folgende Belehrung: "Die Vorschreibung gilt als: a) Abgabe... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276;BAO §278;LAO Slbg 1963 §201;LAO Slbg 1963 §203;
Rechtssatz: Dem Ausspruch der Zurückweisung der Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz steht eine Berufungsvorentscheidung nicht entgegen, mit der die Abgabenbehörde erster Instanz die Berufung abgewiesen hat (Hinweis E 25.9.1991, 90/16/0073, ergangen zu § 27... mehr lesen...
Im Rahmen der Bestimmungen des Stadterneuerungsgesetzes, BGBl. Nr. 287/1974 - StEG, errichtete die "Erneuerungsgemeinschaft Ortszentrum T" (im Folgenden kurz: EGOT) das "Ortszentrum T", in dem sich Tiefgaragen sowie Wohn-, Büro- und Geschäftseinheiten befinden. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der im "Ortszentrum T" errichteten Wohnungen Top 13 und Top 14. Die Wohnungen wurden im Jahre 1987 erstmals vermietet. Bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung behandelte d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §278;BAO §282 Abs1;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde war nicht deswegen an einer Zurückweisung der Berufung als verspätet gehindert, weil nicht schon der Vorsitzende gem § 282 Abs 1 Satz 1 BAO den Zurückweisungsgrund aufgegriffen hat. Vielmehr war es der Berufungsbehörde gem § 278 BAO aufgetragen, die Zurückweisung mit Bescheid auszusprechen (Hinweis ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 31. August 1998 erwarben die Bausparer Jürgen und Sally F. bestimmte Anteile an der Liegenschaft EZ 52 Grundbuch Schwechat, mit welchen Wohnungseigentum der Wohnung top Nr. 12 verbunden war. Mit einer Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 24./25. November 1998 zählte die beschwerdeführende Bausparkasse den Bausparern ein Bauspardarlehen in Höhe von S 1,209.000,-- zu. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Schwechat vom 24. Februar 1999 wurde - neben der Einverleibung... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0096 E 11. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstücksweise geregelte Verfahren sind nach stRsp des VwGH weder das AVG noch die BAO anzuwenden, es sind mangels besonderer gesetzlicher Regelungen die allgemeine... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft zur Vermittlung von Waren- und Personenbeförderungen mit Sitz in Graz. Mit Abgabenbescheiden vom 1. August 1997 setzte das Finanzamt Graz-Stadt die Körperschaftssteuer für 1993 und 1994 sowie die Körperschaftssteuervorauszahlung für 1997 fest. Auf Antrag der Beschwerdeführerin wurde die Rechtsmittelfrist hinsichtlich der genannten Bescheide letztmalig bis 27. Oktober 1997 verlängert. Mit Schriftsatz vom 27. Oktober 1997 legte die Besch... mehr lesen...
Am 9. Juli 1997 wurde von Beschwerdeführerin im Wege einer Telekopie eine Getränkesteuererklärung für das Jahr 1996 eingereicht. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 15. Juli 1997 wurde wegen der verspäteten Einreichung dieser Erklärung ein Verspätungszuschlag im Ausmaß von 5 % des auf das Jahr 1996 entfallenden Getränkesteuerbetrages von S 2,406.738,58, somit in Höhe von S 120.337,--, vorgeschrieben. In einem Schriftsatz der Beschwerdeführerin vom 29. Juli 1997 wurde ausge... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Wr 1962;MRK Art6;
Rechtssatz: Das Abgabenwesen ist nach herrschender Auffassung nicht unter die im Art 6 MRK angeführten Angelegenheiten zu zählen (Hinweis VfSlg 7612/1975, 8512/1979). Schlagworte Abgabenwesen Abgabenrechtliche Grundsätze European Case Law Identi... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 1. August 1994 (im Magistrat der Stadt Wien eingegangen am 2. August 1994) beantragte die Beschwerdeführerin die Bruchteilsfestsetzung der Anzeigenabgabe für das Medienwerk "B" für den Zeitraum Jänner bis Juni 1988. Mit dem gleichen Schriftsatz wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Festsetzung der Anzeigenabgabe für diesen Zeitraum und der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die (allfällige) Versäumung der Frist zur Ei... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37059 Anzeigenabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §4 Abs3;AnzeigenabgabeG Wr 1983 §7;BAO;B-VG Art11 Abs2;LAO Wr 1962 §154;LAO Wr 1962 §155;LAO Wr 1962 §156;VwRallg;
Rechtssatz: Die BAO ist keine Vorschrift gem Art 11 Abs 2 B-VG, von welcher die Länder bei Erlassu... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG exportierte im Juli 1990 zwei Küchen der Marke S im Gesamtwert von S 301.168,-- nach Italien. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Nachschau gemäß § 144 BAO stellte der Prüfer fest, dass die den Lieferungen zugrunde liegenden Umsatzgeschäfte mit inländischen Abnehmern abgeschlossen worden seien, weshalb die Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen nicht gewährt werden könne. Im Festsetzungsbescheid für Juli 1990 erhöhte das Finanzamt demzufolge die dem Normalste... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §273 Abs1;BAO §278;UStG 1972 §20;UStG 1972 §21;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Ab der Erlassung des Umsatzsteuerjahresbescheides ist eine gegen die Festsetzung einer Umsatzsteuervorauszahlung noch anhängige Berufung infolge des Wegfalles des Anfechtungsobjektes als unzulässig geworden zurückzuweisen. S... mehr lesen...
Mit Abgabenbescheid vom 3. April 1995 wurde dem Zweitbeschwerdeführer "u. Miteig." Müllabfuhrabgabe in der Höhe von S 17.940,-- für eine näher bezeichnete Liegenschaft in Wien 6, B-Gasse 9, vorgeschrieben. Dagegen erhob die erstbeschwerdeführende Partei (vertreten durch den Zweitbeschwerdeführer) Berufung, da ihrer Ansicht nach der Bescheidadressat unrichtig sei. Sie stellte den Antrag, die Abgabenvorschreibung betreffend die näher bezeichnete Liegenschaft insoweit auf sie zu ber... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers in seiner am 7. März 1996 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde mit Bescheid (des Vorstandes für den Geschäftsbereich I) der Agrarmarkt Austria vom 17. Juli 1995 mit Punkt 2 des Bescheidspruches ein Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung der Mitteilung der Anlieferungs-Referenzmenge abgewiesen und mit Punkt 3 des Bescheidspruches dem Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung des Parteiengehörs in... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien20/05 Wohnrecht Mietrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §278;BAO §78 Abs1;LAO Wr 1962 §213;LAO Wr 1962 §52 Abs1;WEG 1975 §13c;
Rechtssatz: Adressat des erstinstanzlichen Bescheides war nicht die Erstbeschwerdeführerin, eine Wohnungseigentumsgemeinschaft, sondern der Zweitbeschwerdeführer und Miteigentümer. Berufung gegen diesen Bescheid erhob die Wohnungse... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §243;BAO;MOG 1985 §105 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0088 B 28. Jänner 2000
Rechtssatz: Es steht nichts entgegen, den Verweis auf die BAO in § 105 Abs 1 MOG auch als Verweis auf § 243 BAO betreffend die Möglichkeit der Berufung gegen erstinstanzliche Abgabenbescheide zu verstehen; sachlich ... mehr lesen...
1. Mit den vorliegenden Säumnisbeschwerden macht der Beschwerdeführer die Säumnis der belangten Behörde betreffend zwei Berufungen in Angelegenheiten der Vorschreibung besonderer Ortstaxe geltend. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Liegenschaft in der Gemeinde F in Salzburg. Der Beschwerdeführer wurde von der Gemeinde zur Vorlage einer Abgabenerklärung gemäß § 6 Abs. 4 Salzburger Ortstaxengesetz im Hinblick auf eine Wohnung auf dieser Liegenschaft aufgefordert. Auf Grund dieser... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;BAO §273;BAO §278;BAO §289 Abs1;BAO §311 Abs1;B-VG Art132;LAO Slbg 1963 §198;LAO Slbg 1963 §203;LAO Slbg 1963 §208 Abs1;LAO Slbg 1963 §227 Abs1;VwGG §27 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsam... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr beiliegenden Ausfertigung der angefochtenen Bescheide ergibt sich folgendes: Die Beschwerdeführerin hatte Anträge auf Rückzahlung der Getränkesteuer für die Jahre 1995 - 1998 gestellt, die von der Magistratsabteilung 4/7 mit Bescheid vom 20. November 1998 abgewiesen wurden. Dagegen berief die Beschwerdeführerin. Mit Bescheid vom 24. Dezember 1998 setzte die Abgabenbehörde erster Instanz die Entscheidung über die Berufung gemäß § 216 Abs. 3... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;BAO §273;BAO §278;LAO Wr 1962 §208;LAO Wr 1962 §213;LAO Wr 1962 §216 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Berufung gegen einen schon ex lege außer Kraft getretenen Bescheid ist zurückzuweisen. Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung Vor... mehr lesen...
Anlässlich eines Antrages auf Durchführung eines Jahresausgleiches für das Jahr 1991 beantragte der Beschwerdeführer - soweit dies im verwaltungsgerichtlichen Verfahren strittig ist - die Berücksichtigung anteiliger Kraftfahrzeugkosten sowie von Kosten des Umzuges von einer BUWOG-Wohnung, welche der Beschwerdeführer wegen seines Ausscheidens aus dem öffentlichen rechtlichen Dienstverhältnis räumen musste, in eine andere Wohnung als Werbungskosten und - in einem Nachtrag zu dem Jahresa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §278;BAO §279 Abs1;BAO §289 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die AbgBeh zweiter Instanz hat gem § 289 Abs 1 BAO, sofern die Berufung nicht gem § 278 BAO zurückzuweisen ist und keine Anweisung auf Erlassung einer Berufungsvorentscheidung ergeht, immer in der Sache selbst zu entscheiden. In Verbindung mit § 279 Abs 1 BAO, wonach ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Frastanz vom 18. August 1989 wurde dem Beschwerdeführer ein Anschlussbeitrag in der Höhe von S 19.305,60 für das Bauwerk auf Grundstück Nr. X vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid erhoben der Beschwerdeführer und seine Gattin mit Eingabe vom 5. September 1989 Berufung. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Frastanz vom 8. Jänner 1990 wurde der Anschlussbeitrag entsprechend dem Vorbringen des Beschwerdeführers auf S 18.446,40 reduzier... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 29. Mai 1992 beantragte der Beschwerdeführer als Betreiber von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten und somit Abgabepflichtiger nach den Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde die Befreiung von der Lustbarkeitsabgabe für die Monate Oktober 1991 und November 1991 sowie die Befreiung von der Lustbarkeitssteuer bzw. eine Herabsetzung auf höchstens S 1.000,-- monatlich seit Anfang Dezember 1991. Begründet wurde dieser Antrag zum ei... mehr lesen...