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L34005 Abgabenordnung SalzburgNorm
BAO §276;Rechtssatz
Dem Ausspruch der Zurückweisung der Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz steht eine Berufungsvorentscheidung nicht entgegen, mit der die Abgabenbehörde erster Instanz die Berufung abgewiesen hat (Hinweis E 25.9.1991, 90/16/0073, ergangen zu § 276 und § 278 BAO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001170044.X02Im RIS seit
12.12.2001