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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §273 Abs1;Rechtssatz
Ab der Erlassung des Umsatzsteuerjahresbescheides ist eine gegen die Festsetzung einer Umsatzsteuervorauszahlung noch anhängige Berufung infolge des Wegfalles des Anfechtungsobjektes als unzulässig geworden zurückzuweisen. Spricht die Behörde dessen ungeachtet meritorisch über die Berufung ab, belastet sie den Bescheid mit Rechtswidrigkeit infolge ihrer Unzuständigkeit zu einer Sachentscheidung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995140024.X01Im RIS seit
20.11.2000