Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4;BAO §232 Abs1;BAO §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/15/0115 E 10. Juli 1996 RS 3 Stammrechtssatz Ob der Abgabenanspruch tatsächlich entstanden ist, ist in einem Sicherstellungsverfahren nicht zu entscheiden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1996140170.X03 ... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter der Bezeichnung "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Bei der Beschwerdeführerin wurde vom 1. August bis 22. Dezember 1995 eine so genannte "Umsatzsteuervoranmeldungsprüfung" (Prüfung der Aufzeichnungen nach § 151 Abs. 1 BAO) für den Zeitraum Februar 1994 bis Juli 1995 durchgeführt. Während dieser Prüfung ordnete das Finanzamt mit Sicherstellungsauftrag vom 23. August 1995 g... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §232 Abs1;UStG 1972 §12;UStG 1994 §12; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/13/0088
Rechtssatz: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt voraus, dass ein Tatbestand verwirklicht worden ist, an den das Gesetz eine Abgabepflicht knüpft. Abgabenanspruch ist ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §280; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/13/0088
Rechtssatz: Gemäß § 280 BAO ist bei der Entscheidung über die Berufung gegen einen Sicherstellungsauftrag auf im Berufungsverfahren der Behörde zur Kenntnis gelangte neue Tatsachen und Beweise - soweit diese im Zeitpunkt der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §280; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/13/0088 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0147 E 24. Jänner 1996 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Das Verfahren über eine Berufung gegen einen Sicherstellungsauftrag hat sich auf die Überprüfung der Frage zu beschrän... mehr lesen...
In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Verwaltungsakten erliegt ein von einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft namens der N. GmbH eingebrachtes, als Selbstanzeige bezeichnetes Schriftstück vom 21. Juli 1995, wonach die N. GmbH am 12. Oktober 1990 vom Beschwerdeführer das Gastronomieunternehmen in Wien, W-Straße 1, um S 6,000.000,-- erworben habe. Tatsächlich seien dem Beschwerdeführer neben dem genannten Betrag als weiterer Kaufpreis ein Betrag von S 9,000.000,-- bar übergeben w... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §289 Abs2;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde zweiter Instanz ist gem § 289 Abs 2 BAO berechtigt, sowohl im
Spruch: als auch hinsichtlich der
Begründung: ihre Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen. Dies gilt auch hinsichtlich eines angefochtenen Sicherstellungsauftrages; die Berufungsbehörde hat sich in ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0147 E 24. Jänner 1996 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Das Verfahren über eine Berufung gegen einen Sicherstellungsauftrag hat sich auf die Überprüfung der Frage zu beschränken, ob die im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides, mit dem die Sicherstellung angeordnet wurde, ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Februar 1987 wurde der Beschwerdeführer als ehemaliger Geschäftsführer einer GmbH gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschulden dieser Gesellschaft herangezogen. Gleichzeitig erließ das Finanzamt einen Sicherstellungsauftrag. Der Beschwerdeführer erhob sowohl gegen den Haftungsbescheid als auch gegen den Sicherstellungsauftrag Berufung. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde über die Berufung gegen den Sicherste... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §232 Abs1;BAO §248;BAO §7 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages ist, dass eine Abgabenschuld dem Grunde nach entstanden ist und eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgabe besteht. Im Hinblick auf den ausschließlichen Verfahrensgegenstand des ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §232 Abs1;BAO §248;BAO §7 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0048 E 11. Dezember 1996 VwSlg 7147 F/1996 RS 1
(hier nur der letzte Satz) Stammrechtssatz Entsprechend dem Sicherungscharakter eines Sicherstellungsauftrages kann ein solcher gemäß § 232 Abs 1 BAO erlassen werden, selbst bevor die Abgabenschu... mehr lesen...
Mit Sicherstellungsauftrag vom 21. Juni 1995 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschwerdeführers zur Sicherung von Abgabenansprüchen in Höhe von insgesamt S 7,100.000,-- an. Der Beschwerdeführer habe durch die fiktive Leistungsverrechnung mit einer ihm wirtschaftlich zuzurechnenden liechtensteinischen Aktiengesellschaft beträchtliche Betriebsausgaben in seiner inländischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in Abzug gebra... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;
Rechtssatz: Der Rechtsgrundlage abgabenbehördlicher Erhebungen kommt für die Frage, ob ein Sicherstellungsauftrag ergehen durfte, keine Relevanz zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997140003.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Sicherstellungsauftrag vom 15. Februar 1993 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschwerdeführers zur Sicherung von Abgabenansprüchen an. In der Begründung: wurde ausgeführt, dass der Anspruch auf die sicherzustellenden Abgaben bereits entstanden sei, ergebe sich aus den Bestimmungen des § 4 BAO im Zusammenhang mit § 19 UStG. Auf Grund der Aktenlage bestehe der Verdacht auf umfangreiche Abgabenhinterziehungen und ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;
Rechtssatz: Drohende Konkursverfahren oder Ausgleichsverfahren, Exekutionsführung von dritter Seite, Auswanderungsabsicht, Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte sprechen für eine Gefährdung bzw wesentliche Erschwerung der Einbringung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:199615021... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4;BAO §232 Abs1;BAO §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/24 86/13/0198 1 Stammrechtssatz Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Sachbescheid iSd § 183 Abs 4 BAO, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende "Sofortmaßnahme", die dazu dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld E... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Juni 1996 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO die Sicherstellung der Einkommensteuer für den Zeitraum 1983 bis 1990 in der voraussichtlichen Höhe von S 8,548.000,-- und der Gewerbesteuer für 1983 bis 1990 in der voraussichtlichen Höhe von S 1,752.000,-- an. In der Begründung: dieses Bescheides führte das Finanzamt zur Entstehung der Abgabenansprüche aus, den vom Beschwerdeführer als Betriebsausgaben geltend gemachten Zahlungen von Lizenzgebühren an die L. AG... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §232 Abs2;
Rechtssatz: Die
Begründung: eines Sicherstellungsauftrages muss erkennen lassen, aus welchen Erwägungen die Beh annimmt, dass der Abgabenanspruch dem Grunde nach entstanden ist, und welche Umstände für die Entscheidung betreffend die voraussichtliche Höhe der Abgabenschuld maßgebend sind. Diesem Begründungserfordernis wird durc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §232 Abs2;
Rechtssatz: Gem § 232 Abs 2 BAO hat der Sicherstellungsauftrag (Abs 1) ua (lit a) die voraussichtliche Höhe der Abgabenschuld zu enthalten. Diese ist nach den einzelnen Abgabenarten und Zeiträumen aufzugliedern (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar/2, § 232 Rz 8). Die Angabe eines einheitlichen Betrages für mehrere Steuerperioden genüg... mehr lesen...
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof die Berufungsentscheidung der belangten Behörde vom 4. November 1994, GA 7-1378/93, mit Erkenntnis vom 20. Februar 1997, 95/15/0057, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben hatte, gab die belangte Behörde der Berufung mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid erneut nur dahingehend Folge, dass die Höhe der zu sichernden Abgabenansprüche auf 4,274.700 S herabgesetzt wurde. Hinsichtlich der Entstehung der sicherzust... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;
Rechtssatz: Der Sicherstellungsauftrag setzt eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der betreffenden Abgaben voraus. Diese liegt vor, wenn aus der wirtschaftlichen Lage und den sonstigen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussich... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter der Bezeichnung "Vorsteuerschwindel des Werner ydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Mit Vollstreckungsbescheid vom 12. September 1995 sprach das Finanzamt aus, daß die Einbringlichkeit von Umsatzsteuer und Säumniszuschlag in Höhe von insgesamt 4,714.804 S (Umsatzsteuer Jänner bis Juni 1995: 4,686.130 S; Säumniszuschlag: 28.674 S), für deren Entrichtung gemäß § 210 Abs. 4... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter der Bezeichnung "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Mit Sicherstellungsauftrag vom 7. Juli 1995 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschwerdeführers zur Sicherung der Umsatzsteuervorauszahlung für Mai 1995 in Höhe von 1,728.485 S an. Im Sicherstellungsauftrag wird auch ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0032 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/24 95/13/0147 3 (hier nur Satz 1 und 2) Stammrechtssatz Von einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinbringung iSd § 232 Abs 1 BAO kann i... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/24 95/13/0147 3 (hier nur Satz 1 und 2) Stammrechtssatz Von einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinbringung iSd § 232 Abs 1 BAO kann im wesentlichen dann gesprochen werden, wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Abgabepflichtigen und den beso... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0032 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/03/25 97/15/0030 1 Stammrechtssatz Die Verwendung unbestimmter Gesetzesbegriffe ist auch verfassungsrechtlich unbedenklich, solange die Begriffe einen... mehr lesen...
Den Beschwerdeschriften und der ihnen angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist folgendes zu entnehmen: Mit Sicherstellungsauftrag vom 14. September 1995 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschwerdeführers zur Sicherung von Abgabenansprüchen in Höhe von insgesamt S 4,804.951,-- mit der Begründung: an, daß auf Grund eines anhängigen Strafverfahrens wegen gewerbsmäßigem Handel mit Cannabisharz g... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;
Rechtssatz: Werden Sparbücher des AbgPfl nicht gerichtlich verwahrt, ist dann ein Zugriff der Abgabenbehörde auf diese Sparbücher im Interesse der Sicherung der Abgabeneinbringung geboten, weil der Umstand der Verhaftung des AbgPfl diesen einer Verfügungsmöglichkeit über die Vermögenswerte im Wege erteilter Anweisungen an Dritte nicht berau... mehr lesen...
Mit Sicherstellungsauftrag vom 28. Juli 1993 ordnete das Finanzamt gestützt auf § 232 BAO die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschwerdeführers zur Sicherung der Einkommensteuer 1989 (1,279.200 S), der Einkommensteuer 1990 (2,323.050 S) und der Einkommensteuer 1991 (2,535.100 S) an. In der Begründung: des Bescheides wird ausgeführt, es ergebe sich aus den Bestimmungen des § 4 BAO iVm den §§ 232 ff BAO, daß der Anspruch auf die sicherzustellenden Abgaben b... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4;BAO §232 Abs1;BAO §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/24 86/13/0198 1 Stammrechtssatz Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Sachbescheid iSd § 183 Abs 4 BAO, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende "Sofortmaßnahme", die dazu dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld E... mehr lesen...