RS Vwgh 2001/10/30 96/14/0170

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.2001
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §183 Abs4;
BAO §232 Abs1;
BAO §4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/15/0115 E 10. Juli 1996 RS 3

Stammrechtssatz

Ob der Abgabenanspruch tatsächlich entstanden ist, ist in einem Sicherstellungsverfahren nicht zu entscheiden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996140170.X03

Im RIS seit

05.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten