RS Vwgh 2001/10/17 96/13/0055

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Veröffentlicht am 17.10.2001
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §232 Abs1;
BAO §280;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/13/0088

Rechtssatz

Gemäß § 280 BAO ist bei der Entscheidung über die Berufung gegen einen Sicherstellungsauftrag auf im Berufungsverfahren der Behörde zur Kenntnis gelangte neue Tatsachen und Beweise - soweit diese im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages objektiv gegeben waren - Bedacht zu nehmen (Hinweis E 20.2.1997, 95/15/0057).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996130055.X06

Im RIS seit

05.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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