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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §232 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/13/0088Rechtssatz
Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt voraus, dass ein Tatbestand verwirklicht worden ist, an den das Gesetz eine Abgabepflicht knüpft. Abgabenanspruch ist auch der Rückforderungsanspruch eines zu Unrecht in Anspruch genommenen Vorsteuerüberhangs. Es kommt dabei nicht darauf an, ob ein Guthaben ausbezahlt worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996130055.X04Im RIS seit
05.03.2002