RS Vwgh 2001/10/17 96/13/0055

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Veröffentlicht am 17.10.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §232 Abs1;
UStG 1972 §12;
UStG 1994 §12;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/13/0088

Rechtssatz

Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt voraus, dass ein Tatbestand verwirklicht worden ist, an den das Gesetz eine Abgabepflicht knüpft. Abgabenanspruch ist auch der Rückforderungsanspruch eines zu Unrecht in Anspruch genommenen Vorsteuerüberhangs. Es kommt dabei nicht darauf an, ob ein Guthaben ausbezahlt worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996130055.X04

Im RIS seit

05.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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