RS Vwgh 1999/10/19 98/14/0122

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Veröffentlicht am 19.10.1999
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §232 Abs1;
BAO §232 Abs2;

Rechtssatz

Die Begründung eines Sicherstellungsauftrages muss erkennen lassen, aus welchen Erwägungen die Beh annimmt, dass der Abgabenanspruch dem Grunde nach entstanden ist, und welche Umstände für die Entscheidung betreffend die voraussichtliche Höhe der Abgabenschuld maßgebend sind. Diesem Begründungserfordernis wird durch die Anführung einer einheitlichen Pauschalsumme für mehrere Besteuerungsabschnitte nicht entsprochen, weil diese Vorgangsweise nicht erkennen lässt, für welchen Abgabenanspruch in welcher Höhe im folgenden Sicherungsverfahren Pfandrechte begründet werden (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar2, § 232 Rz 8).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140122.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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