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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §232 Abs1;Rechtssatz
Drohende Konkursverfahren oder Ausgleichsverfahren, Exekutionsführung von dritter Seite, Auswanderungsabsicht, Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte sprechen für eine Gefährdung bzw wesentliche Erschwerung der Einbringung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996150217.X02Im RIS seit
05.03.2002