RS Vwgh 1995/8/2 94/13/0095

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Veröffentlicht am 02.08.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §224 Abs1;
BAO §224 Abs3;
BAO §4;
BAO §97;
BAO §98;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/03/21 94/14/0156 1

Stammrechtssatz

Die rechtswirksame Zustellung der betreffenden Abgabenbescheide gegenüber dem Abgabenschuldner stellt keine Voraussetzung dafür dar, daß hinsichtlich der von diesen Bescheiden umfaßten Abgaben ein Haftungsbescheid gemäß § 224 BAO erlassen wird. Die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung setzt zwar das Bestehen eines Abgabenschuldverhältnisses, also das Bestehen einer Abgabenschuld (§ 4 BAO) voraus, nicht jedoch, daß diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde. Abgabenrechtliche Haftungen haben daher insoweit keinen akzessorischen, nämlich bescheidakzessorischen Charakter (Hinweis: E 25.6.1992, 91/16/0045; E 27.6.1991, 90/16/0097; E 26.1.1982, 81/14/0090, 0118).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994130095.X08

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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