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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §224 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/03/21 94/14/0156 1Stammrechtssatz
Die rechtswirksame Zustellung der betreffenden Abgabenbescheide gegenüber dem Abgabenschuldner stellt keine Voraussetzung dafür dar, daß hinsichtlich der von diesen Bescheiden umfaßten Abgaben ein Haftungsbescheid gemäß § 224 BAO erlassen wird. Die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung setzt zwar das Bestehen eines Abgabenschuldverhältnisses, also das Bestehen einer Abgabenschuld (§ 4 BAO) voraus, nicht jedoch, daß diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde. Abgabenrechtliche Haftungen haben daher insoweit keinen akzessorischen, nämlich bescheidakzessorischen Charakter (Hinweis: E 25.6.1992, 91/16/0045; E 27.6.1991, 90/16/0097; E 26.1.1982, 81/14/0090, 0118).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993130056.X06Im RIS seit
07.06.2001Zuletzt aktualisiert am
08.09.2008