Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 17. Oktober 1990 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 7 und § 54 WAO für den Rückstand an Anzeigenabgabe der I GesmbH & Co KG in der Höhe von S 405.543,-- für den Zeitraum 1/89 bis 1/90 haftbar gemacht und aufgefordert, diesen Betrag gemäß § 171 WAO binnen einem Monat ab Zustellung zu entrichten. Der Beschwerdeführer sei Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft der I GesmbH & Co KG. Er habe es schuldhaft unterlassen, di... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §218 Abs1;BAO §229;LAO Wr 1962 §176; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0199 E 13. September 1989 RS 3 Stammrechtssatz Im § 229 BAO sieht das Gesetz nur die Ausstellung eines Rückstandsausweises als Grundlage für die Einbringung im Vollstreckungsverfahren vor und normiert dies im § 218 Abs 1 BAO als Voraussetzung für die ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Juni 1996, zugestellt am 12. Juni 1996, wurden gegenüber der Beschwerdeführerin für 1996 und Folgejahre Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer in Höhe von S 22,064.900,-- festgesetzt. Mit Schriftsatz vom 23. Juli 1996 erhob die Beschwerdeführerin dagegen Berufung. Nach einer beigelegten Vorschaurechnung für 1996 ergebe sich ein steuerpflichtiges Einkommen von S 6,994.000,--. Es werde daher beantragt, die Körperschaftsteuervorauszahlungen für 1996 und Folgejahr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs3;BAO §212 Abs4;BAO §217 Abs1;BAO §218 Abs1;BAO §218 Abs2;
Rechtssatz: Mit der Ansicht, dass eine Nachfrist gem § 218 Abs 2 BAO grundsätzlich nur zur Zahlung verwendet werden könne, sodass eine Berufung gegen die Abweisung des Zahlungserleichterungsansuchens die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages nicht hinausschieben könne, ... mehr lesen...
Im Rahmen der bei der Beschwerdeführerin vorgenommenen Betriebsprüfung für die Jahre 1992 bis 1994 sowie einer damit verbundenen Umsatzsteuernachschau für das Jahr 1995 wurden von der Betriebsprüfung jene Vorsteuerbeträge, die in Zusammenhang mit der Ausführung unecht befreiter (jedoch von der Beschwerdeführerin zu Unrecht als steuerpflichtig behandelter) Umsätze standen, gemäß § 12 Abs. 3 Z. 2 UStG nicht anerkannt. Mit Bescheiden vom 15. April 1997 wurde die Umsatzsteuer aufgrund der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §210 Abs4;BAO §217 Abs1;BAO §218 Abs1;UStG 1972 §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/01/29 97/15/0168 1 Stammrechtssatz Da es sich bei der Veranlagung zur Umsatzsteuer um eine Festsetzung der Abgabe nach der Fälligkeit handelt, steht dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung eine Nachfrist von einem Monat ab d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. März 1997 setzte das Finanzamt gegenüber dem Beschwerdeführer Säumniszuschläge in Höhe von 10.895 S fest, weil er Umsatzsteuer nicht bis zum jeweiligen Fälligkeitstag, und zwar für 1990 (100.000 S) nicht bis zum 11. Februar 1991, für 1991 (107.738 S) nicht bis zum 10. Februar 1992, für 1992 (153.533 S) nicht bis zum 10. Februar 1993 und für 1993 (183.427 S) nicht bis zum 15. Februar 1994 entrichtet habe. Mit Schriftsatz vom 13. März 1997 berief der Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §210 Abs4;BAO §217 Abs1;BAO §218 Abs1;
Rechtssatz: Wird ein Ansuchen um Zahlungserleichterung vor Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist (sohin regelmäßig nicht im Fall einer Nachfrist nach § 210 Abs 4 BAO; Hinweis Ellinger/Bibus/Ottinger, Abgabeneinhebung, § 210 Tz 24) oder während der Dauer eines diese Abgabe betre... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §210 Abs4;BAO §217 Abs1;BAO §218 Abs1;UStG 1972 §21 Abs1;
Rechtssatz: Da es sich bei der Veranlagung zur Umsatzsteuer um eine Festsetzung der Abgabe nach der Fälligkeit handelt, steht dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung eine Nachfrist von einem Monat ab der Bekanntgabe des Umsatzsteuerbescheides zu. Weil die Zahlung auf G... mehr lesen...
Das Finanzamt Graz-Stadt erließ am 6. September 1994 gegen den Beschwerdeführer Festsetzungsbescheide gemäß § 21 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz 1972 betreffend die Umsatzsteuer für die Monate November 1993 und April 1994, welche in Rechtskraft erwachsen sind. Am 6. Oktober 1994 ersuchte der Beschwerdeführer um Stundung der Abgabenforderung "vorläufig bis 28.2.1995". Gegen die Abweisung dieses Stundungsansuchens erhob der Beschwerdeführer Berufung und beantragte neuerlich eine Stundung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §218 Abs1;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Ein Stundungsbegehren ist (in der Regel) als gegenstandslos anzusehen, wenn der begehrte Stundungszeitraum bereits verstrichen ist. Eine andere Betrachtungsweise ist lediglich dann angezeigt, wenn für den Abgabepflichtigen aufgrund eines im Sinn des § 218 Abs 1 BAO zeitgere... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war handelsrechtlicher Geschäftsführer der I-GmbH. Mit Beschluß vom 26. April 1990 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Konkursverfahren eröffnet. Hinsichtlich Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember 1989 (131.196 S) und Lohnabgaben für Jänner bis Dezember 1989 (Lohnsteuer 7.300 S, Dienstgeberbeitrag 3.644 S, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 324 S) der I-GmbH, sohin für den Betrag von 142.464 S hatte der Beschwerdeführer für die Gesellschaft am 9. März 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §210 Abs1;BAO §211 Abs1;BAO §212 Abs1;BAO §218 Abs1;
Rechtssatz: Durch die Bewilligung von Zahlungserleichterungen wird lediglich der Zeitpunkt der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben hinausgeschoben. Ein nach Eintritt der Fälligkeit von Abgaben eingebrachtes Ratenansuchen ändert nichts daran, daß ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Abgabene... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 10. Oktober 1991 wurde die Beschwerdeführerin als Haftpflichtige zur Zahlung der für die Zeit vom Jänner 1989 bis Oktober 1989 in Betrieb in W, H-Gasse, entstandenen Getränkesteuerschuld der ehemaligen Pächterin, der N-GesmbH, im Betrag von S 56.905,-- (einschließlich Nebenansprüchen) herangezogen und gleichzeitig gemäß § 171 WAO aufgefordert, diesen Betrag binnen einem Monat nach Zustellung dieses Bescheides zu entric... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212;BAO §218 Abs1;BAO §218 Abs2;BAO §219;LAO Wr 1962 §160 Abs2 idF 1992/40;LAO Wr 1962 §164 Abs2;LAO Wr 1962 §166;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Der Abgabenpflichtige beantragt im konkreten Fall die Stundung der Abgabenschuld bis zur Entscheidung des VwGH über die in einem Berufungsbescheid bestätigte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §218 Abs1;BAO §218 Abs2;BAO §243;BAO §250; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/11, S 192;
Rechtssatz: Einem Ratenansuchen und einer Berufung gemeinsam ist, daß in beiden der Zustand, dessen Änderung angestrebt wird, möglichst umfassend wiedergegeben wird, die
Gründe: für die Änderung genannt werden und diese Änderung sodann ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §210;BAO §212;BAO §217 Abs1;BAO §218 Abs1 idF 1980/151;BAO §218 Abs2;VwGG §30 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 327;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 217 Abs 1 BAO und des § 218 Abs 2 BAO sowie des § 218 Abs 1 BAO idF BGBl 1980/151 enthalten keinen Hinweis darauf, daß etwa durch einen Antrag an den... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §108 Abs3BAO §108 Abs4BAO §218 Abs1 Satz1 idF 1980/151BAO §221 Abs1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1982/19, S 284;
Rechtssatz: Die Fristbestimmungen der BAO gelten sowohl für die Fristen des Verfahrensrechtes wie auch für die des materiellen Rechtes (Hinweis E 12.11.1981, 3706/80, Besprechung in ÖStZB 1982/19, Seite 284).... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §218 Abs1 Satz1 idF 1980/151BAO §221 Abs1 Satz1 idF 1980/151
Rechtssatz: Der Begriff der Säumnis iSd § 221 Abs 1 erster Satz BAO erfaßt die verspätete Tilgung nicht etwa Fristverstöße anderer Art (zB verspätete Zahlungserleichterungsansuchen, verspätete Abgabe von Erklärungen usw; Hinweis E 23.9.1963, 818/62, VwSlg 2930 F/1963). ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §108 Abs3BAO §108 Abs4BAO §218 Abs1 Satz1 idF 1980/151
Rechtssatz: Es kommt einerseits nicht auf den Tag des Einlangens eines Schriftsatzes (hier: Antrag auf Stundung einer Abgabenschuld) bei der Abgabenbehörde und andererseits auch nicht auf das Datum des Schriftsatzes, sondern unter der Voraussetzung des Einlangens des Schriftsatzes ... mehr lesen...