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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §212a;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): AW 2002/17/0018 B 13. August 2002 AW 2002/17/0022 B 13. August 2002 AW 2002/17/0023 B 13. August 2002 AW 2002/17/0039 B 13. August 2002 AW 2002/17/0040 B 13. August 2002Rechtssatz
Nichtstattgebung - Agrarmarketingbeitrag Dezember 2001, Aussetzung gemäß § 212a BAO - Der Verwaltungsgerichtshof hat im Verfahren über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides nicht zu überprüfen. Es ist insoweit vorläufig von der Rechtsansicht der belangten Behörde auszugehen, wenn das in der Beschwerde selbst erstattete Vorbringen der beschwerdeführenden (antragstellenden) Partei nach der Aktenlage nicht von vornherein als zutreffend zu erkennen ist. Die Erteilung der aufschiebenden Wirkung aus von der beschwerdeführenden (antragstellenden) Partei dargelegten RECHTLICHEN Überlegungen kommt daher nicht in Betracht.
Schlagworte
Begriff der aufschiebenden Wirkung Besondere Rechtsgebiete FinanzrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:AW2002170020.A02Im RIS seit
18.10.2002