RS Vwgh 2001/10/17 98/13/0073

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Veröffentlicht am 17.10.2001
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212a;
BAO §236 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/13/0237 E 24. Februar 1998 RS 3

Stammrechtssatz

Wird um Aussetzung der Einhebung einer aus der abgabenbehördlichen Prüfung erwachsenen Abgabenschuld angesucht, so ist dies eine selbst getroffene Entscheidung, deren gesetzliche Folgen der Abgabepflichtige tragen muß, ohne daß diese Rechtsfolgen des Aussetzungsantrages (Aussetzungszinsen) als sachliche Unbilligkeit erkannt werden könnten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998130073.X05

Im RIS seit

05.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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