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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212a;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/13/0237 E 24. Februar 1998 RS 3Stammrechtssatz
Wird um Aussetzung der Einhebung einer aus der abgabenbehördlichen Prüfung erwachsenen Abgabenschuld angesucht, so ist dies eine selbst getroffene Entscheidung, deren gesetzliche Folgen der Abgabepflichtige tragen muß, ohne daß diese Rechtsfolgen des Aussetzungsantrages (Aussetzungszinsen) als sachliche Unbilligkeit erkannt werden könnten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998130073.X05Im RIS seit
05.03.2002