Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §209 Abs1Beachte
Rechtssatz
Zur Frage der Eignung einer Amtshandlung der Abgabenbehörde als Verlängerungshandlung iSd § 209 Abs. 1 BAO ist festzuhalten, dass bei an Dritte gerichteten Anfragen eine erkennbare Konkretisierung des betroffenen Abgabenanspruches - schon vor dem Hintergrund der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht - nicht notwendig ist (vgl. VwGH 29.11.1988, 86/14/0134).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022160045.L04Im RIS seit
03.01.2023Zuletzt aktualisiert am
03.01.2023