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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209 Abs1Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann ein Telefongespräch eine Unterbrechungshandlung darstellen, wenn der Inhalt des Telefongesprächs (auch) in einer Amtshandlung zur Geltendmachung des Abgabenanspruchs besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019160004.J01Im RIS seit
13.07.2020Zuletzt aktualisiert am
13.07.2020