RS Vwgh 2020/5/4 Ro 2019/16/0004

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Veröffentlicht am 04.05.2020
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209 Abs1

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann ein Telefongespräch eine Unterbrechungshandlung darstellen, wenn der Inhalt des Telefongesprächs (auch) in einer Amtshandlung zur Geltendmachung des Abgabenanspruchs besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019160004.J01

Im RIS seit

13.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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