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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §200 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/15/0133 E 3. November 1986 RS 2Stammrechtssatz
Erklärt das Finanzamt den Bescheid über die vorläufige Nichtfestsetzung der Abgabenschuld später gem § 200 Abs 2 BAO zum endgültigen Bescheid, so kann im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über eine zu diesem Bescheid ergangene Berufungsentscheidung auf die Frage, ob das Finanzamt rechtmäßig oder rechtswidrig von der Möglichkeit der vorläufigen Nichtfestsetzung gem § 200 Abs 1 erster Satz BAO Gebrauch gemacht hat, nicht mehr eingegangen werden, weil sogar letztinstanzliche vorläufige Bescheide mit Erlassung des endgültigen Bescheides nicht mehr dem Rechtsbestand angehören (Hinweis B 18.10.1984, 83/16/0121).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140055.X01Im RIS seit
20.11.2000