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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §200 Abs1;Rechtssatz
Im Verfahren über die endgültige Abgabenfestsetzung ist für die Beantwortung der Frage, ob der seinerzeitige Abspruch über die Voräufigkeit dem Gesetz entsprochen hat, kein Raum mehr.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996160239.X02Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
17.11.2011