RS Vwgh 1997/6/26 96/16/0239

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Veröffentlicht am 26.06.1997
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §200 Abs1;
BAO §200 Abs2;

Rechtssatz

Im Verfahren über die endgültige Abgabenfestsetzung ist für die Beantwortung der Frage, ob der seinerzeitige Abspruch über die Voräufigkeit dem Gesetz entsprochen hat, kein Raum mehr.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996160239.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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