RS Vwgh 2000/6/20 98/15/0084

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.2000
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198;
BAO §224 Abs1;
BAO §254;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Eine Heranziehung des Geschäftsführers zur Haftung für Abgabenrückstände ist auch dann zulässig, wenn Bescheide, die die Grundlage für den Haftungsbescheid bilden, noch nicht in Rechtskraft erwachsen sind, weil ua nach § 254 BAO auch durch Einbringung einer Berufung die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt, insb die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe nicht aufgehalten wird (Hinweis E 13.9.1988, 86/14/0095).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998150084.X01

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten