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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §198;Rechtssatz
Eine Heranziehung des Geschäftsführers zur Haftung für Abgabenrückstände ist auch dann zulässig, wenn Bescheide, die die Grundlage für den Haftungsbescheid bilden, noch nicht in Rechtskraft erwachsen sind, weil ua nach § 254 BAO auch durch Einbringung einer Berufung die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt, insb die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe nicht aufgehalten wird (Hinweis E 13.9.1988, 86/14/0095).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998150084.X01Im RIS seit
27.11.2000