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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §198;Rechtssatz
Vom Abgabenanspruch zu unterscheiden ist der Abgabenzahlungsanspruch; das ist die Verpflichtung, einen Abgabenbetrag bestimmter Höhe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus einer bescheidmäßigen Festsetzung (§ 198 BAO) oder bei Selbstbemessungsabgaben auf Grund des Abgabengesetzes selbst bzw aus der Selbstbemessung durch den Abgabepflichtigen (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar2, Rz 3 zu § 4).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000160080.X02Im RIS seit
25.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.12.2010