RS Vwgh 2001/1/30 95/14/0043

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Veröffentlicht am 30.01.2001
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
25/01 Strafprozess
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §116;
BAO §198;
StPO 1975 §1;
StPO 1975 §260;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/15/0059 E 25. März 1999 RS 2

Stammrechtssatz

Es besteht eine Bindung der Abgabenbehörde an jene tatsächlichen Feststellungen in strafgerichtlichen Urteilen, auf denen der Spruch basiert, mit welchem der Beschuldigte eines Deliktes für schuldig befunden wird (Hinweis E 24.9.1996, 95/13/0214).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995140043.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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