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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §147 Abs1;Rechtssatz
Ein abgabenbehördliches Prüfungsverfahren muss nicht zur Erlassung geänderter Abgabenbescheide führen; so etwa, wenn sich eine einem Prüfungsverfahren zu Grunde liegende Anzeige nach den behördlichen Ermittlungen als unzutreffend oder zu unbestimmt erweist und die abgabenbehördliche Prüfung auch sonst nicht zu Beanstandungen der erklärten Steuerbemessungsgrundlagen Anlass gibt. Dass dem Abgabepflichtigen wegen der Möglichkeit einer derartigen Fallkonstellation aber gegen die Verweigerung der Akteneinsicht ein gesondertes Rechtsmittel eingeräumt werden muss, vermag der Gerichtshof nicht zu erkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000130037.X03Im RIS seit
29.11.2001Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013