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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs2;Rechtssatz
Die Behörde hat ihre Schätzungsbefugnis auf § 184 Abs. 2 BAO und nicht etwa auf § 184 Abs. 3 BAO gestützt, sodass es zur Annahme der Schätzungsberechtigung nicht wesentlich war, dass seitens der Betriebsprüfung keine Beanstandungen zur Aufzeichnungsführung selbst getroffen worden seien (zur Schätzungsberechtigung nach § 184 Abs. 2 BAO bei Vorliegen eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses vgl. beispielsweise die hg. Erkenntnisse vom 28. März 2000, 96/14/0107, und vom 29. Jänner 2004, 2001/15/0022).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005130007.X01Im RIS seit
22.02.2007