RS Vwgh 2007/1/24 2005/13/0007

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.2007
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs2;
BAO §184 Abs3;

Rechtssatz

Die Behörde hat ihre Schätzungsbefugnis auf § 184 Abs. 2 BAO und nicht etwa auf § 184 Abs. 3 BAO gestützt, sodass es zur Annahme der Schätzungsberechtigung nicht wesentlich war, dass seitens der Betriebsprüfung keine Beanstandungen zur Aufzeichnungsführung selbst getroffen worden seien (zur Schätzungsberechtigung nach § 184 Abs. 2 BAO bei Vorliegen eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses vgl. beispielsweise die hg. Erkenntnisse vom 28. März 2000, 96/14/0107, und vom 29. Jänner 2004, 2001/15/0022).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005130007.X01

Im RIS seit

22.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten