Index: L34009 Abgabenordnung WienL37059 Anzeigenabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §4 Abs3;AnzeigenabgabeG Wr 1983 §7;BAO;B-VG Art11 Abs2;LAO Wr 1962 §154;LAO Wr 1962 §155;LAO Wr 1962 §156;VwRallg;
Rechtssatz: Die BAO ist keine Vorschrift gem Art 11 Abs 2 B-VG, von welcher die Länder bei Erlassu... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers in seiner am 7. März 1996 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde mit Bescheid (des Vorstandes für den Geschäftsbereich I) der Agrarmarkt Austria vom 17. Juli 1995 mit Punkt 2 des Bescheidspruches ein Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung der Mitteilung der Anlieferungs-Referenzmenge abgewiesen und mit Punkt 3 des Bescheidspruches dem Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung des Parteiengehörs in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §243;BAO;MOG 1985 §105 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0088 B 28. Jänner 2000
Rechtssatz: Es steht nichts entgegen, den Verweis auf die BAO in § 105 Abs 1 MOG auch als Verweis auf § 243 BAO betreffend die Möglichkeit der Berufung gegen erstinstanzliche Abgabenbescheide zu verstehen; sachlich ... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 29. Mai 1992 beantragte der Beschwerdeführer als Betreiber von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten und somit Abgabepflichtiger nach den Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde die Befreiung von der Lustbarkeitsabgabe für die Monate Oktober 1991 und November 1991 sowie die Befreiung von der Lustbarkeitssteuer bzw. eine Herabsetzung auf höchstens S 1.000,-- monatlich seit Anfang Dezember 1991. Begründet wurde dieser Antrag zum ei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Stmk 1963;LustbarkeitsabgabeG Stmk;VwRallg;
Rechtssatz: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Abgabenbehörden und den Abgabepflichtigen sind in den Abgabenverfahrensvorschriften, so auch in der Stmk LAO, grundsätzlich ni... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde in Abweisung der Berufung die von der Abgabenbehörde erster Instanz erfolgte Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (1986 S 963.000,--, 1987 S 1,023.750,-- und 1988 S 1,310.875,--) bestätigt. Die aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen resultierten aus der L GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer war. Sie ergaben sich daraus, daß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;FinStrG §75;
Rechtssatz: Eine Versetzung in den "Status eines Beschuldigten" nach dem Finanzstrafgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die im Besteuerungsverfahren selbst geltenden Verfahrensgrundsätze (und die Anwendbarkeit der BAO). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998150022.X01 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die Rechtsfrage strittig, ob dem Beschwerdeführer eine Einreichung von Abgabenerklärungen hinsichtlich Einkommen- und Umsatzsteuer 1995 möglich und zumutbar war. Der Beschwerdeführer verneint dies, weshalb seiner Ansicht nach die Festsetzung einer Zwangsstrafe zur Erzwingung dieser Leistung unzulässig gewesen sei. Die belangte Behörde bejaht diese Fr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §133;
Rechtssatz: Offenlegen bedeutet umfassendes Aufklären, rückhaltloses Offenbaren der abgabenrechtlich bedeutsamen Tatsachen, deren Kenntnis für eine der Wahrheit entsprechenden Abgabenerhebung bedeutsam und erforderlich ist. Die tatsächlichen Gegebenheiten und Verhältnisse sind wahrheitsgemäß so darzulegen, daß der Behörde die Berüc... mehr lesen...
Mit Bescheid des Zollamtes Wolfurt vom 10. Juni 1994, Zl. 3928/94, wurde gegenüber der (sich seit 19. April 1993 im Ausgleich und seit 18. Juni 1993 im Anschlußkonkurs befindlichen) R GmbH betreffend Zollvergütung gemäß § 45 ZollG 1988 iVm § 2 Abs. 5 AußHFBG 1984 der maßgebliche Zeitraum mit 1. Oktober 1987 bis 30. Juni 1992 festgelegt. Mit Bescheid des genannten Zollamtes vom 14. Juli 1994 wurde dann in Stattgebung eines vom jetzt beschwerdeführenden Masseverwalter am 11. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO;ZollG 1988 §45 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen der BAO gelten auch für die Verfolgung des Anspruches auf Zollvergütung gem § 45 ZollG 1988 (Hinweis E 20.8.1996, 95/16/0255). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160052.X04 Im RIS seit 07.06.2001 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führte den milcherzeugenden Betrieb H in K. Für diesen Betrieb lieferte die Beschwerdeführerin seit 1984 aufgrund einer Neulieferantenerklärung vom 20. August 1984 unter Zugrundelegung einer Einzelrichtmenge von 18.804 kg Milch an der zuständigen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb. Die Abholung der Milch erfolgte von derselben Sammelstelle, von der auch die Milch aus dem Betrieb des Gatten der Beschwerdeführerin abgeholt wurde. Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO;MOG 1985 §101 idF 1994/664;MOG 1985 §105 Abs1 idF 1994/664;
Rechtssatz: Im Verfahren zur bescheidmäßigen Feststellung der Anlieferungs-Referenzmenge gemäß § 9 MilchReferenzmengenZuteilungsV 1995 ist die BAO anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996170399.X02 ... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist eine GmbH, an welcher der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer jeweils zu 50 % beteiligt sind. Der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer haben sich am Unternehmen der Erstbeschwerdeführerin als (atypisch) stille Gesellschafter mit einer Einlage von je 250.000 S beteiligt; in der Vereinbarung über die stille Gesellschaft wurde festgehalten, daß sich die Verteilung von Gewinn und Verlust nach dem Verhältnis des bei der Erstbeschwerdeführerin eingezahlten St... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §243;BAO §260;BAO §85 Abs1;BAO;VwRallg;
Rechtssatz: Da die BAO eine Besprechung der Partei mit dem Sachbearbeiter der Berufungsbehörde nicht vorschreibt, wird mit dem Vorbringen der Partei, auf ihr telefonisches Ersuchen sei eine solche Besprechung abgelehnt worden, keine Verletzung von Verfahrensvorschrift... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 22. August 1994 erkannte der Magistrat der Stadt Wien den Beschwerdeführer schuldig, er habe als Lokalinhaber für den an einem näher bezeichneten Standort gehaltenen Unterhaltungsspielapparat der Type "Funky Jet" für den Monat September 1992 unter Verletzung der Anmeldepflicht die Vergnügungssteuer nicht rechtzeitig entrichtet, diese dadurch in der Zeit vom 1. September 1992 bis 15. Jänner 1993 mit dem Betrag von S 11.000,-- verkürzt und hiedurch eine Verwaltun... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119;BAO §133;LAO Wr 1962 §101;LAO Wr 1962 §92;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, ob Abgabenerklärungen ihrem Wesen nach auch rechtliche Beurteilungen (Vorbeurteilungen) enthalten und inwieweit der Abgabepflichtige seine Rechtsansicht in den Abgabenerklärungen vertreten darf (ohne daß strafrechtliche Folgen eintreten können... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119;BAO §133;LAO Wr 1962 §101;LAO Wr 1962 §92;VergnügungssteuerG Wr 1987 §14;VergnügungssteuerG Wr 1987 §19 Abs1;
Rechtssatz: Die in der Vergnügungssteuererklärung vorgenommene Einreihung des Apparates in eine bestimmte Steuerkategorie ist keine Tatsachenerklärung, sondern Erge... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin gab während des Jahres 1991 (gesetzlich nicht vorgesehene) "vorläufige Monatserklärungen" betreffend Getränkesteuer ab, wobei sie (nach ihrer Darstellung des Falles aufgrund einer von ihr behaupteten Vereinbarung mit der mitbeteiligten Stadtgemeinde) einen auswärtigen Verbrauch in der Höhe von 40 % geltend machte. Die monatlichen Zahlungen hingegen wurden ohne Abzug des auswärtigen Verbrauches vorgenommen. Am 24. Jänner 1992 gab die Beschwerdeführerin eine m... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung KärntenL37012 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §133;GetränkeabgabeG Krnt 1978 §9 Abs1;GetränkeabgabeG Krnt 1992 §12;LAO Krnt 1991 §104;
Rechtssatz: Konkrete Feststellungen der Abgabenbehörde über den Inhalt der nach § 9 Abs 1 Krnt GetränkeabgabeG 1978 bzw nach § 12 Krnt GetränkeabgabeG 1992 abgegebenen Monatserklärungen sind... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift, der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides und den vom Verfassungsgerichtshof übermittelten Verwaltungsakten ist folgendes zu entnehmen: Mit Bescheid vom 25. Jänner 1995 wurde gegen den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Einbringung unrichtiger Abgabenerklärungen für das Jahr 1990 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119;BAO §133;FinStrG §33 Abs1;
Rechtssatz: Die nachträglich erklärte Bereitschaft zur Offenlegung aller abgabenrechtlich bedeutsamen Umstände beseitigt die gegebenenfalls vorgelegene Verletzung dieser Pflicht zum Zeitpunkt der Erstattung der seinerzeitigen Abgabenerklärungen nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Die C. GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 11. März 1988 gegründet. Das von der GmbH betriebene Unternehmen wurde laut dem am 23. Jänner 1989 beim zuständigen Finanzamt eingereichten Fragebogen am 10. Jänner 1989 begonnen. Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 2. August 1991 wurde über das Vermögen der C. GmbH der Konkurs eröffnet. In der am 17. April 1990 eingereichten Umsatzsteuererklärung für 1989 wurden die Umsätze für dieses Jahr mit S 0,-- angegeben. Vorsteuerbe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §133;BAO §134;BAO §161;UStG 1972 §21 Abs1;UStG 1972 §21 Abs6;UStG 1972 §21 Abs8;
Rechtssatz: Da die Einreichung einer Steuerklärung keine Erklärung iSd § 21 Abs 8 UStG 1972 ist, sind im Beschwerdefall ausdrückliche Feststellungen über den Zeitpunkt des Einlangens der berichtigten Steuererklärung nicht von Bedeutung. ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war in den Streitjahren Gesellschafterin und Geschäftsführerin der M-GesmbH. Ihre Beteiligung am Stammkapital dieser Gesellschaft betrug 90 %. Die übrigen 10 % am Stammkapital der M-GesmbH wurden von ihrem Ehegatten gehalten. Daneben war die Beschwerdeführerin bücherliche Eigentümerin von zwei verpachteten Liegenschaften. Im Zuge einer Buch- und Betriebsprüfung bei der M-GesmbH wurden Mängel der Buchführung sowie erhebliche Kassafehlbeträge festgestellt. Die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §133;EStG 1972 §19 Abs1;
Rechtssatz: Für die Zurechenbarkeit von Einkünften an den Steuerpflichtigen kommt es nicht auf die Abgabenerklärungen, sondern darauf an, ob diesem die Einkünfte TATSÄCHLICH zugeflossen sind. Insofern ist es dabei belanglos, ob die Unterschrift des Steuerpflichtigen auf einzelnen Abgabener... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §115;BAO §133;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Mit der Behauptung des Bf, die belangte Behörde sei verpflichtet gewesen, nach Kenntnisnahme des Verdachtes der Unterschriftenfälschung auf den Abgabenerklärungen Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erstatten, wird keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...