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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §133;Rechtssatz
Da die Einreichung einer Steuerklärung keine Erklärung iSd § 21 Abs 8 UStG 1972 ist, sind im Beschwerdefall ausdrückliche Feststellungen über den Zeitpunkt des Einlangens der berichtigten Steuererklärung nicht von Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993130216.X05Im RIS seit
11.07.2001