RS Vwgh 1995/8/2 93/13/0216

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Veröffentlicht am 02.08.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §133;
BAO §134;
BAO §161;
UStG 1972 §21 Abs1;
UStG 1972 §21 Abs6;
UStG 1972 §21 Abs8;

Rechtssatz

Da die Einreichung einer Steuerklärung keine Erklärung iSd § 21 Abs 8 UStG 1972 ist, sind im Beschwerdefall ausdrückliche Feststellungen über den Zeitpunkt des Einlangens der berichtigten Steuererklärung nicht von Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993130216.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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