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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §114;Rechtssatz
Mit der Behauptung des Bf, die belangte Behörde sei verpflichtet gewesen, nach Kenntnisnahme des Verdachtes der Unterschriftenfälschung auf den Abgabenerklärungen Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erstatten, wird keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgezeigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993150060.X04Im RIS seit
20.11.2000