Die Beschwerdeführerin führte den milcherzeugenden Betrieb H in K. Für diesen Betrieb lieferte die Beschwerdeführerin seit 1984 aufgrund einer Neulieferantenerklärung vom 20. August 1984 unter Zugrundelegung einer Einzelrichtmenge von 18.804 kg Milch an der zuständigen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb. Die Abholung der Milch erfolgte von derselben Sammelstelle, von der auch die Milch aus dem Betrieb des Gatten der Beschwerdeführerin abgeholt wurde. Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO;MOG 1985 §101 idF 1994/664;MOG 1985 §105 Abs1 idF 1994/664;
Rechtssatz: Im Verfahren zur bescheidmäßigen Feststellung der Anlieferungs-Referenzmenge gemäß § 9 MilchReferenzmengenZuteilungsV 1995 ist die BAO anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996170399.X02 ... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist eine GmbH, an welcher der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer jeweils zu 50 % beteiligt sind. Der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer haben sich am Unternehmen der Erstbeschwerdeführerin als (atypisch) stille Gesellschafter mit einer Einlage von je 250.000 S beteiligt; in der Vereinbarung über die stille Gesellschaft wurde festgehalten, daß sich die Verteilung von Gewinn und Verlust nach dem Verhältnis des bei der Erstbeschwerdeführerin eingezahlten St... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §243;BAO §260;BAO §85 Abs1;BAO;VwRallg;
Rechtssatz: Da die BAO eine Besprechung der Partei mit dem Sachbearbeiter der Berufungsbehörde nicht vorschreibt, wird mit dem Vorbringen der Partei, auf ihr telefonisches Ersuchen sei eine solche Besprechung abgelehnt worden, keine Verletzung von Verfahrensvorschrift... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat mit einer Fragebogenbeantwortung vom 24. Mai 1983 die Eröffnung eines als "Cafe-Bar" geführten Betriebes dem Finanzamt bekanntgegeben und in den darauffolgenden Jahren auch entsprechende Steuererklärungen gelegt. Im Jahr 1990 fand beim Beschwerdeführer eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Darin vertrat die Betriebsprüferin die Auffassung, der Kaffeehausbetrieb sei nicht dem Beschwerdeführer zuzurechnen, sondern stelle eine Betriebsstätte der Kaffeehausbetrie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §113;
Rechtssatz: Betreffend die Rechtsbelehrungspflicht des § 113 BAO ist darauf hinzuweisen, daß sich diese auf Verlangen der Partei bestehende Anleitungspflicht nur auf die Vornahme von Verfahrenshandlungen, nich aber auf dessen inhaltliche Ausgestaltung erstreckt (Hinweis: Stoll, BAO-Kommentar, 1227 ff). European Case Law I... mehr lesen...
Der in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafte Beschwerdeführer reiste am 8. April 1989 mit einem Personenkraftwagen beim Zollamt B ein. Nachdem der Beschwerdeführer die Frage des Abfertigungsbeamten nach Waren, die der Beschwerdeführer in Österreich belassen oder durchführen wolle, verneint hatte, wurde bei der anschließenden Beschau ein Motor für eine Speedwaymaschine der Marke "Godden" vorgefunden. Am 12. April 1989 wurde der Beschwerdeführer von Organen des Zollamtes Linz als... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §113; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0191 E 20. November 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Anleitungspflicht erstreckt sich auf Verfahrenshandlungen und nicht darauf, der Partei Tatsachenbehauptungen in den Mund zu legen, die zu einer für sie günstigeren materiell-rechtlichen Beurteilung führen könnten. ... mehr lesen...
Die C. GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 11. März 1988 gegründet. Das von der GmbH betriebene Unternehmen wurde laut dem am 23. Jänner 1989 beim zuständigen Finanzamt eingereichten Fragebogen am 10. Jänner 1989 begonnen. Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 2. August 1991 wurde über das Vermögen der C. GmbH der Konkurs eröffnet. In der am 17. April 1990 eingereichten Umsatzsteuererklärung für 1989 wurden die Umsätze für dieses Jahr mit S 0,-- angegeben. Vorsteuerbe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;BAO §113;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/10 93/13/0292 1 Stammrechtssatz Nach § 113 BAO ist die Abgabenbehörde nicht verhalten, Unterweisungen zu erteilen, wie ein Vorbringen zu gestalten ist, damit dem Antrag (Berufungsantrag) stattgegeben werden könnte. So besteht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;BAO §113;VwRallg;
Rechtssatz: § 113 BAO erlegt den Abgabenbehörden entsprechende Verpflichtungen nur gegenüber solchen Personen auf, die nicht durch berufsmäßige Parteienvertreter vertreten sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993130216... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren als Zuhälter tätig; die Tätigkeit der von ihm vermittelten Prostituierten wurde in verschiedenen Wohnungen in Wien und Niederösterreich ausgeübt. Weiters war er vom Juni 1983 bis Juli 1985 Alleingesellschafter der A.H. GmbH, die mehrere Bordelle betrieb. Im Jahre 1986 wurden beim Beschwerdeführer und der A.H. GmbH abgabenbehördliche Prüfungen durchgeführt. Bei ausführlichen Vernehmungen am 21. und 28. Juli 1986 wurde der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;BAO §113;VwRallg;
Rechtssatz: Nach § 113 BAO ist die Abgabenbehörde nicht verhalten, Unterweisungen zu erteilen, wie ein Vorbringen zu gestalten ist, damit dem Antrag (Berufungsantrag) stattgegeben werden könnte. So besteht insbesondere keine Verpflichtung, der Partei Ratschläge über den In... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug für die auf die als Sachbezüge im Rahmen eines Dienstverhältnisses gewerteten "Mieteinkünfte" ihres Dienstnehmers Dr. W im Zeitraum vom 1. Jänner 1984 bis 31. Dezember 1988 entfallenden lohnabhängigen Abgaben haftbar gemacht. Dr. W., der seit 1. Juni 1982 als künstlerischer Direktor der Beschwerdeführerin fungiert, war im Bühnendienstvertrag vom 13. Mai 1983 neben einem Bruttolohn und Spesenvergütungen für Die... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §113;BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Verletzung von Treu und Glauben kann nur dann vorliegen, wenn die Abgagbenbehörde der Partei des Abgabenverfahrens gegenüber einer entsprechenden Vertrauenstatbestand geschaffen hat. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 7. März 1991 wurde der Beschwerdeführer "auf Grund des § 34 des Vergnügungssteuergesetzes für Wien 1963 und der §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl für Wien Nr. 21/1962, in der geltenden Fassung als Haftpflichtiger zur Zahlung der durch das Halten eines Spielapparates der Type Admiral MK XI und einer Musikbox der Automatenverleiherin Frau AD in seinem Gastgewerbebetrieb in I-Straße für die in den Monaten Dezember 1985 und Jä... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §113;LAO Wr 1962;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/16 91/17/0124 5 Stammrechtssatz Die Wr LAO kennt im Gegensatz zur BAO (§ 113 BAO) keine Pflicht zur Parteienbelehrung (Manuduktionspflicht). Schlagworte Verfahrensgrundsätze im... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. August 1989 wurde ein Zahlungserleichterungsansuchen des Beschwerdeführers betreffend einen Abgabenrückstand von S 1,132.958,-- abgewiesen. Da innerhalb der gesetzlichen Nachfrist von zwei Wochen keine Zahlung erfolgte, setzte das Finanzamt mit Bescheid vom 8. September 1989 Säumniszuschläge von insgesamt S 22.659,-- fest. Dieser Betrag entfiel laut Kontoauszug auf nachstehende Abgaben: Abgabenart Jahr Betrag Fälligkeitstag Säumniszuschlag Einkommensteuer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §113;BAO §115 Abs2;BAO §90 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/14 90/15/0056 2 Stammrechtssatz Es besteht keine Verpflichtung der Abgabenbehörden, den Abgabepflichtigen, ohne daß dieser Akteneinsicht begehrt hätte, von sich aus den gesamten Akteninhalt zur Kenntnis zu bringen. European Case... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer ist Inhaber eines landwirtschaftlichen Gartenbaubetriebes mit angeschlossener Friedhofsgärtnerei. Mit Eingabe vom 3. Dezember 1991 ersuchte der Beschwerdeführer um Überprüfung des Wasserzählers Nr. 027, der am 22. Oktober 1991 gegen einen neuen Wasserzähler (Nr. 028) ausgetauscht worden sei. Begründend heißt es in diesem Schreiben, der Tagesdurchschnittsverbrauch sei von 2,77 m3 (für den Zeitraum vom 28. Februar 1989 bis 19. Februar 1990) auf 9,52 m3 im Jahre... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §113;LAO Wr 1962;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/16 91/17/0124 5 Stammrechtssatz Die Wr LAO kennt im Gegensatz zur BAO (§ 113 BAO) keine Pflicht zur Parteienbelehrung (Manuduktionspflicht). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit zwei Haftungsbescheiden des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien, Magistratsabteilung 4/7, vom 23. Juli 1990, wurde die Beschwerdeführerin "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als ehemalige Geschäftsführerin der Firma X & Y-Ges.m.b.H. (im folgenden: Ges.m.b.H.), für die in der Zeit vom 1. Juni 1985 bis 30. November 1986 entstandene Getränkesteuer... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §113;LAO Wr 1962;VwRallg;
Rechtssatz: Die Wr LAO kennt im Gegensatz zur BAO (§ 113 BAO) keine Pflicht zur Parteienbelehrung (Manuduktionspflicht). Schlagworte Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime
Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs 2 VwGG unter anderem davon abhängig, daß nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für die Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteiles aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist von den Beschwerdeführern durch ZIFFERNMÄßIGE ANGABEN über ihre Wirtschaftsverhältnisse zu konkretisieren (vgl den in der Sammlung der Entscheidungen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1985 - Die bloße Behauptung, der Fremdenverkehr sei stark rückgängig und hätten die letzten beiden schneearmen Winter, aber auch die Saisonen 1990/91 sowie 1991/92 beträchtliche Verluste nach sich gezogen, sowi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Maturant, leitet den Finanz- und Debitorenbereich eines Bauunternehmens. Er beantragte die Durchführung des Jahresausgleiches für die Kalenderjahre 1989 und 1990. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde Aufwendungen im Zusammenhang mit seinem Universitätsstudium der angewandten Betriebswirtschaft die Anerkennung als Berufsfortbildungs- und damit als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988. Voraussetzung für d... mehr lesen...