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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §113;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/01/14 90/15/0056 2Stammrechtssatz
Es besteht keine Verpflichtung der Abgabenbehörden, den Abgabepflichtigen, ohne daß dieser Akteneinsicht begehrt hätte, von sich aus den gesamten Akteninhalt zur Kenntnis zu bringen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990130084.X03Im RIS seit
20.11.2000