RS Vwgh 1995/5/10 93/13/0292

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Veröffentlicht am 10.05.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13a;
BAO §113;
VwRallg;

Rechtssatz

Nach § 113 BAO ist die Abgabenbehörde nicht verhalten, Unterweisungen zu erteilen, wie ein Vorbringen zu gestalten ist, damit dem Antrag (Berufungsantrag) stattgegeben werden könnte. So besteht insbesondere keine Verpflichtung, der Partei Ratschläge über den Inhalt erfolgversprechenden Vorbringens zu geben (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, Randzahl 2 zu § 113).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993130292.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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