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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §113;Rechtssatz
Betreffend die Rechtsbelehrungspflicht des § 113 BAO ist darauf hinzuweisen, daß sich diese auf Verlangen der Partei bestehende Anleitungspflicht nur auf die Vornahme von Verfahrenshandlungen, nich aber auf dessen inhaltliche Ausgestaltung erstreckt (Hinweis: Stoll, BAO-Kommentar, 1227 ff).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994130197.X05Im RIS seit
03.04.2001