RS Vwgh 1995/10/19 94/16/0123

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Veröffentlicht am 19.10.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §113;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/14/0191 E 20. November 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Die Anleitungspflicht erstreckt sich auf Verfahrenshandlungen und nicht darauf, der Partei Tatsachenbehauptungen in den Mund zu legen, die zu einer für sie günstigeren materiell-rechtlichen Beurteilung führen könnten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994160123.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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