Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1; Beachte Bespr AnwBl 11/1993 S 850-852
Rechtssatz: Die Erzwingung einer unvertretbaren Leistung iSd § 111 Abs 1 BAO kann dazu dienen, den Abgabepflichtigen zur Erfüllung seiner Offenlegungspflichten und Wahrheitspflichten zu verhalten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991130... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1; Beachte Bespr AnwBl 11/1993 S 850-852
Rechtssatz: Durch die Androhung und Verhängung von Zwangsstrafen dürfen gesetzliche Verschwiegenheitspflichten nicht umgangen und verletzt werden (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, S 256). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991130249.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht95/06 Ziviltechniker
Norm: BAO §111 Abs1;BAO §119;IngKG §30;ZivTG §18; Beachte Bespr AnwBl 11/1993 S 850-852
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, ob sich ein Ziviltechniker in seiner Eigenschaft als Abgabepflichtiger gegenüber den Abgabenbehörden auf die standesrechtliche Verschwiegenheitspflicht berufen kann. European Case... mehr lesen...
K.M. verstarb am 27. November 1987. Sein Sohn R.M. zeigte am 20. März 1988 der Finanzstrafbehörde an, sein Vater habe seine Pension von monatlich S 23.000 stets zurückgelegt, wofür diverse Konten bei der Beschwerdeführerin, Filiale V-Straße in S, unterhalten wurden. In der Erbmasse scheine jedoch kein Sparbuch auf. Die letzte Zeit vor seinem Tod hätte der Verstorbene bei Frau H.B. verbracht. Am 30. Juni 1988 leitete das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien als Finanzstra... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1;FinStrG §102 Abs1;FinStrG §102 Abs4;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §99 Abs1;
Rechtssatz: Die Finanzstrafbehörde kann einen Dritten nicht verpflichten, einer Person, die sie als Zeuge anspricht, Einsicht in Urkunden und andere Unterlagen zu gewähren, damit ihr dann dieser Zeuge über den Inhalt der von dem Dritten verwahrten Urkunden und anderen Unt... mehr lesen...
Mit in Bescheidform erlassener verfahrensleitender Verfügung vom 4. Dezember 1990 forderte das Finanzamt den Beschwerdeführer unter Androhung der Verhängung einer Zwangsstrafe von S 1.000,-- zur Abgabe von Umsatz- und Einkommensteuererklärung für das Jahr 1989 bis längstens 27. Dezember 1990 auf. Das daraufhin vom Beschwerdeführer eingebrachte Ansuchen um Gewährung einer Nachfrist bis zum Abschluß der zu dieser Zeit in seinem Unternehmen stattfindenden abgabenbehördlichen Prüfung wurd... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1;
Rechtssatz: Bei Festsetzung einer Zwangsstrafe werden personenbezogene Daten verarbeitet, da unter Zugrundelegung des Ordnungsbegriffes der Steuernummer eine Verknüpfung mit den Grunddaten des Abgabepflichtigen erfolgt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130204.X05 I... mehr lesen...
Am 1. Februar 1988 richtete der Magistrat X, Steueramt, an den Beschwerdeführer eine Ladung, in der es im wesentlichen heißt: "Wir haben folgende Angelegenheit, an der Sie beteiligt sind, zu bearbeiten: Eigentumsverhältnisse betr. XY-Center Wir ersuchen Sie, hiezu persönlich in unser Amt zu kommen... bis 10.2.1988 jeweils v. 8.00 - 12.00 Uhr... Bitte bringen Sie diese Ladung und folgende Unterlagen mit: Nachweise über Eigentumsverhältnisse betr. XY-Center..." ... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1;BAO §91 Abs2;LAO Krnt 1983 §69 Abs2;LAO Krnt 1983 §85 Abs1;
Rechtssatz: Aus einer Vorladung muß zu ersehen sein, daß und allenfalls in welchem Abgabenverfahren das persönliche Erscheinen des Abgabepflichtigen nötig ist (Hinweis E 7.10.1977, 655/77; E 25.4.1978, 2878/76, VwSlg 9534 A/1978). ... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1;LAO Krnt 1983 §85 Abs1;
Rechtssatz: Die Verhängung einer Zwangsstrafe ist unter anderem dann unzulässig, wenn die Leistung unmöglich, die Erfüllung unzumutbar oder bereits erfolgt ist (Hinweis E 13.9.1988, 88/14/0084; E 22.4.1991, 90/15/0186). Die in diesen beiden Erkenntnissen gewählte Formulierung, die Verhängu... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19;BAO §111 Abs1;BAO §91;LAO Krnt 1983 §69;LAO Krnt 1983 §85 Abs1;
Rechtssatz: Die unwidersprochene Zurkenntnisnahme der Verhinderung am Erscheinen stellt de facto einen Verzicht der Beh auf die Ladung dar. Ein Ladungsbescheid wird durch eine neuerliche Ladung gegenstandslos. ... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1;BAO §20;BAO §93 Abs3 lita;LAO Krnt 1983 §18;LAO Krnt 1983 §71 Abs3 lita;LAO Krnt 1983 §85 Abs1;
Rechtssatz: Die Behörden des Abgabenverfahrens haben ihre Ermessensentscheidungen iSd § 18 Krnt LAO 1983 (§ 20 BAO) (hier Bescheid über die Verhängung einer Zwangsstrafe gem § 85 Abs 1 Krnt LAO 1983) zu begründen. ... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1;BAO §91;LAO Krnt 1983 §69;LAO Krnt 1983 §85 Abs1;
Rechtssatz: Im konkreten Fall ist zu unterscheiden, ob unter den "Leistungen, die sich wegen ihrer besonderen Beschaffenheit durch einen Dritten nicht bewerkstelligen lassen" im § 85 Abs 1 Krnt LAO 1983 nur das persönliche Erscheinen des Geladenen vor der Beh im e... mehr lesen...
Mit Auskunftersuchen gemäß § 99 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) vom 17. April 1985 ersuchte das von der Oberfinanzdirektion Nürnberg, BRD, mit Rechtshilfeersuchen gemäß dem Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. Nr. 249/1955 (in der Folge kurz: Vertrag), befaßte Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Beschwerdeführerin - eine Sparkasse -, für Zwecke des vom Fi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BAO §111 Abs1;FinStrG §99 Abs1;KWG 1979 §23 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Soll eine Bankauskunft der Wahrheitsfindung in einem (hier: ausländischen) Steuerstrafverfahren dienen und ist der zur Erteilung der Auskunft Herangezogene (hier: Kreditunternehmen) auf Grund seiner Geschäftsbeziehung zum Beschuldigten zur Erteilung dieser Auskunft besonders... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren unter anderem Einkünfte als Geschäftsführer einer GmbH, deren Anteile sich zu 90 % in seinem Eigentum befanden. Die restlichen 10 % Anteile an der GmbH gehörten seiner Ehegattin. Bei der GmbH fand eine Betriebsprüfung (BP) statt, die zu Umsatz- und Gewinnhinzuschätzungen auf Grund von Kalkulationsdifferenzen bzw. auf Grund von erheblichen Buchführungsmängeln führte. Weiters wurden Teile der Werbungskosten als privat veranlaßter Aufwand de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1;BAO §114;BAO §115;VwRallg;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde genügt den ihr gemäß § 114 und § 115 BAO auferlegten Pflichten, wenn sie den Steuerpflichtigen auffordert, einen Beweis zu erbringen bzw Unterlagen beizubringen; sie ist keinesfalls dazu verhalten, um die amtswegige Erforschung sicherzustellen, mit "Zwan... mehr lesen...
Mit Verfügung vom 29. Mai 1990, die dem Beschwerdeführer am 1. Juni 1990 zugestellt wurde, forderte das Finanzamt den Beschwerdeführer unter Androhung der Verhängung einer Zwangsstrafe von S 1.000,-- zur Abgabe der Erklärung betreffend die Bewertung der Liegenschaft des Beschwerdeführers in H. zum 1. Jänner 1990 auf. Der Beschwerdeführer kam dieser Aufforderung nicht nach, worauf gegen ihn mit dem am 5. Juli 1990 zugestellten Bescheid des Finanzamtes vom 2. Juli 1990 gemäß § 111 BAO e... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist strittig, ob der Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz, mit dem eine Zwangsstrafe gemäß § 111 Abs. 1 BAO festgesetzt wurde, durch die Berufungsbehörde aufzuheben war, weil der Abgabepflichtige die Anordnung der Abgabenbehörde nach der Zustellung des die Zwangsstrafe festsetzenden Bescheides befolgt hat. Dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom heutigen Tag, Zl. 90/15/0186, lag ein völlig gleichgelagerter Sachverhalt zu Grunde. Im genannten Erkenntnis,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1; Beachte Der Beschwerdefall 91/15/0035 wurde am 22.4.1991 im gleichen Sinne
erledigt.
Rechtssatz: Die Verhängung einer Zwangsstrafe ist nur unzulässig, wenn die Leistung unmöglich, die Erfüllung unzumutbar oder bereits erfolgt wäre (Hinweis E 13.9.1988, 88/14/0084). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/15/0186 E 22. April 1991 RS 2 Stammrechtssatz Die bescheidmäßige Festsetzung einer Zwangsstrafe ist unzulässig, wenn der Anordnung der Behörde (gleichgültig, ob fristgerecht oder nach Ablauf der bestimmten Frist) vor Zustellung des Festsetzungsbescheides entsprochen wurde. Maßgeblicher Zeitpunkt für die E... mehr lesen...
Beachte Der Beschwerdefall 91/15/0035 wurde am 22.4.1991 im gleichen Sinne erledigt. Rechtssatz: Die bescheidmäßige Festsetzung einer Zwangsstrafe ist unzulässig, wenn der Anordnung der Behörde (gleichgültig, ob fristgerecht oder nach Ablauf der bestimmten Frist) vor Zustellung des Festsetzungsbescheides entsprochen wurde. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erbringung der angeordneten Leistung(en) ist nämlich die Wirksamkeit (§ 97 BAO) des die Zwangsstrafe festsetzenden Bescheides. ... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde Berufungen der Beschwerdeführerin gegen zwei Bescheide, mit denen Zwangsstrafen zur Erzwingung der Abgabe der Umsatz- und Einkommensteuererklärung für das Jahr 1986 festgesetzt worden waren, ab. Die Beschwerdeführerin beantragt die Aufhebung dieser Berufungsentscheidung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes, weil die Abgabenbehörd... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1;BAO §133 Abs1;BAO §134 Abs1;BAO §134 Abs2;VwGG §30 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 3;
Rechtssatz: Hat eine für einen vorhergehenden Veranlagungszeitraum (1984) strittige Frage auf die Ermittlung der Höhe der Umsätze bzw Einkünfte eines folgenden Veranlagungszeitraumes (1986) keinen Einflu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1;BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §166;BAO §173 Abs1;
Rechtssatz: Die Vernehmung des Steuerpflichtigen ist kein in der BAO typisiertes Beweismittel, sodaß auf sie § 166 BAO anzuwenden ist. Formvorschriften für ihre Durchführung bestehen somit nicht. Da selbst die Zeugenvernehmung gem § 173 Abs 1 BAO schriftlich erfolgen kann, wenn die Abgabenb... mehr lesen...
Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien hat mit Bescheid vom 6. November 1962 über den Beschwerdeführer gemäß § 111 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 (BAO), nach vorheriger schriftlicher Androhung eine Zwangsstrafe in Höhe von S 500,-- verhängt. Der Grund hiefür war die Weigerung des Beschwerdeführers, am 13. und 28. September 1962 zum Zweck einer Gebührennachschau durch behördliche Prüfungsorgane Handakten aus seiner Kanzlei an Ort und Stelle vorzulege... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren27/02 Notare32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1BAO §143BAO §144 Abs1NO 1871 §37NO 1871 §5
Rechtssatz: Öffentliche Notare können sich im Zuge allgemeiner Aufsichtsmaßnahmen nach § 143 ff BAO auf die ihnen durch § 37 NO auferlegte Verschwiegenheitspflicht, von der sie nicht rechtsgültig entbunden wurden, berufen und in diesem Zusammenhang die Vorlage von Handakte... mehr lesen...