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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §111 Abs1;Rechtssatz
Soll eine Bankauskunft der Wahrheitsfindung in einem (hier: ausländischen) Steuerstrafverfahren dienen und ist der zur Erteilung der Auskunft Herangezogene (hier: Kreditunternehmen) auf Grund seiner Geschäftsbeziehung zum Beschuldigten zur Erteilung dieser Auskunft besonders befähigt, so stellt sich diese Auskunftsleistung als eine unvertetbare Leistung im Sinne des § 111 Abs 1 BAO dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1986170169.X02Im RIS seit
19.09.2001