RS Vwgh 1992/2/27 86/17/0169

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Veröffentlicht am 27.02.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

BAO §111 Abs1;
FinStrG §99 Abs1;
KWG 1979 §23 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Soll eine Bankauskunft der Wahrheitsfindung in einem (hier: ausländischen) Steuerstrafverfahren dienen und ist der zur Erteilung der Auskunft Herangezogene (hier: Kreditunternehmen) auf Grund seiner Geschäftsbeziehung zum Beschuldigten zur Erteilung dieser Auskunft besonders befähigt, so stellt sich diese Auskunftsleistung als eine unvertetbare Leistung im Sinne des § 111 Abs 1 BAO dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1986170169.X02

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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