Mit Bescheid vom 21. November 2003 entzog die Bezirkshauptmannschaft Villach dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, EB und F auf die Dauer von vier Monaten, gerechnet ab rechtswirksamer Zustellung. Unter einem wurde dem Beschwerdeführer das Lenken von Motorfahrrädern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und Invalidenkraftfahrzeugen bis zum Ablauf der Dauer der Entziehung der Lenkberechtigung verboten, überdies wurde angeordnet, dass der Beschwerdeführer vor Abl... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1;FSG 1997 §25;FSG 1997 §26 Abs2;FSG 1997 §26;FSG 1997 §7 Abs4 idF 2002/I/81;StVO 1960 §99 Abs1;
Rechtssatz: Die in § 26 FSG 1997 umschriebenen Sonderfälle der Entziehung der Lenkberechtigung bilden insofern eine Ausnahme von § 24 Abs. 1 und § 25 FSG 1997, als die Wertung (iSd § 7 Abs. 4 FSG 1997) jener bestimmten Tatsachen, in Anseh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 4 Führerscheingesetz - FSG (in der Fassung vor der 5. FSG-Novelle, BGBl. I Nr. 81/2002) aufgefordert, ein von einem Amtsarzt erstelltes Gutachten über seine gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klassen C1, C, E (C1), E (C) und G vorzulegen. In der Begründung: werden Bedenken gegen die gesundheitliche Eignung des Beschwerdeführers zum Lenken von Kraftfahrzeugen dies... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §25;FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §28;KFG 1967 §75 Abs1;KFG 1967; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/11/0342 E 22. März 2002 RS 1 Stammrechtssatz Der Grundsatz der Einheitlichkeit des Entziehungsverfahrens - wie sie der Verwaltungsgerichtshof zum KFG 1967 ausgesprochen hat - wird auch im Geltungsbereich des F... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige der Kantonspolizei Graubünden vom 5. August 2001, der zufolge der Beschwerdeführer mit einem nach dem Kennzeichen bestimmten Motorrad an einer näher bezeichneten Stelle der J. Straße in M. (im Kanton Graubünden) am 29. Juli 2001 um 16.39 Uhr die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 64 km/h überschritten habe, was mit einem Radargerät festgestellt worden sei, wurde der Beschwerdeführer mit Strafmandat des Kreisamtes Surses vom 11. September 2001 der ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien vom 9. Oktober 2000 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 6. September 2000 um 8.50 Uhr an einer näher angegebenen Stelle im Wiener Ortsgebiet als Lenkerin eines nach dem Kennzeichen bestimmten Kraftfahrzeuges die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 42 km/h, somit erheblich, überschritten und dadurch gegen § 20 Abs. 2 StVO 1960 verstoßen. Die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung entzo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24;FSG 1997 §25;FSG 1997 §26 Abs3;FSG 1997 §26 Abs4;FSG 1997 §26 Abs7;FSG 1997 §26;FSG 1997 §7 Abs3 Z4;FSG 1997 §7 Abs3;FSG 1997 §7 Abs8;FSG 1997 §7;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/11/0120 E 24. Juni 2003
Rechtssatz: § 26 FSG 1997 stellt, wie schon se... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §64 Abs2;AVG §66 Abs4;FSG 1997 §24 Abs1;FSG 1997 §24;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25;FSG 1997 §26 Abs3;FSG 1997 §26;FSG 1997 §7;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Erstbehörde hat dem Bf die Lenkerberechtigung gemäß den §§ 24 Abs. 1, 25 Abs. 1 und 26 Abs. 3 FSG 1997 auf die Dauer von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheide... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen B, C, D und E für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet ab der am 20. September 2000 erfolgten Zustellung des Mandatsbescheides und ohne Einrechnung von Haftzeiten, entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei mit dem rechtskräftigen Urteil des Landes... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §25;FSG 1997 §7 Abs5;
Rechtssatz: Für die der Festsetzung der Entziehungsdauer gemäß § 25 FSG 1997 zugrunde liegende Prognose sind die in § 7 Abs. 5 FSG 1997 genannten Wertungskriterien maßgebend. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001110346.X04 Im RIS seit 25.07.2002 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 7, § 24 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 4 sowie § 28 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen AV und B für die Dauer von acht Monaten ab der am 31. Jänner 2001 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides vom 26. Jänner 2001 entzogen und der Auftrag zur Vorlage eines von einem Amtsarzt erstellten Gutachtens erteilt. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Beh... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §25;FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §28;KFG 1967 §75 Abs1;KFG 1967;
Rechtssatz: Der Grundsatz der Einheitlichkeit des Entziehungsverfahrens - wie sie der Verwaltungsgerichtshof zum KFG 1967 ausgesprochen hat - wird auch im Geltungsbereich des FSG 1997 fortgeführt (siehe die hg. Erkenntnisse vom 1. Juli 1999, Zl. 9... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1, § 25 Abs. 1 und 3 und § 7 Abs. 2, Abs. 4 Z. 3 und Abs. 5 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen AV und B für die Dauer von 12 Monaten, gerechnet ab der am 23. April 2001 erfolgten Verkündung des erstinstanzlichen Bescheides, entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides ging die belangte Behörde davon aus, dass der Beschwerdeführer am 10. September 2... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §25;FSG 1997 §7 Abs5;
Rechtssatz: Die Behörde hat im Rahmen der bei der Festsetzung der Entziehungsdauer anzustellenden Prognose, wann der Beschwedeführer die Verkehrszuverlässigkeit wiedererlangen werde, sich nicht an den "Strafzumessungskriterien des VStG und subsidiär der StPO zu orientieren". Maßgebend sind dafür allein die im § 7 Abs. 5 FSG 1997 genannten Wertung... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §25;FSG 1997 §7 Abs5;StGB §83 Abs1;StGB §83;
Rechtssatz: Im Rahmen des Wertungskriteriums der Verwerflichkeit der strafbaren Handlungen fallen zum Nachteil des Beschwerdeführers die Häufung von Vergehen (3 Vergehen) nach § 83 StGB sowie der Umstand ins Gewicht, dass der Beschwerdeführer bereits kurze Zeit nach der im Jahr 2000 erfolgten rechtskräf... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Ablichtungen des angefochtenen Bescheides und des erstinstanzlichen Bescheides (der Bundespolizeidirektion Graz vom 15. November 2000) ergibt sich Folgendes: Der Beschwerdeführer lenkte am 17. August 2000 um 19.52 Uhr auf einer näher bezeichneten Straßenstelle einen PKW. Bei der folgenden Amtshandlung verweigerte er die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt und wurde deshalb mit rechtskräftigem Straferkenntnis vom 11. September... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen AL und B für die Dauer von vier Jahren, gerechnet ab der (am 2. August 1999 erfolgten) Zustellung des Mandatsbescheides vom 29. Juli 1999, unter Nichteinrechnung allfälliger Haftzeiten entzogen. In der Begründung: ihres Bescheides stützte sich die belangte Behörde darauf, dass der Beschwerdeführer mit rechtsk... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §25;FSG 1997 §7;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass der Umstand, dass es - insbesondere was die Eignung, Gewöhnung hervorzurufen, betrifft - wesentlich gefährlichere Suchtmittel gibt als jene, auf die sich die Straftaten des Beschwerdeführers bezogen haben, letztlich auch Einfluss auf die Verwerflichkeit der Straftaten und damit auf die Entziehungsdauer hat (Hinweis ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 7 und 25 FSG die Lenkberechtigung für die Klasse B für die Dauer von 17 Monaten (gerechnet ab 24. Juli 1999) entzogen. Diese Maßnahme begründete die belangte Behörde damit, dass der Beschwerdeführer am 23. Juli 1999 einen Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (0,65 mg/l Atemluftalkoholgehalt) gelenkt und am 14. September 1999 trotz der Entz... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 9. Februar 1999, Zl. 98/11/0243, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde ein Bescheid der belangten Behörde vom 24. Juni 1998 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben, mit dem dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klasse B entzogen und ausgesprochen wurde, ihm dürfe bis 12. März 2000 keine neue Lenkberechtigung erteilt werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat in der Begründung: des Erkennt... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24;FSG 1997 §25;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999110247.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 Führerscheingesetz die Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klasse B entzogen und gemäß § 25 Abs. 3 FSG verfügt, daß ihm bis 12. März 2000 keine neue Lenkberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhalte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §58 Abs2;FSG 1997 §25;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Das Argument, es entspreche der allgemeinen Erfahrung, dass die verfügte Dauer der Entziehung der Lenkberechtigung die Mindestdauer für die Herbeiführung der Änderung der Sinnesart des Lenkers sei, ist eine Leerformel und nicht nachvollziehbar; dieser Begründungsm... mehr lesen...